Klage gegen VW in Braunschweig - Verhandelt wird nach italienischem Recht

Der Senat hatte die Parteien bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass nicht deutsches, sondern italienisches Sachrecht zur Anwendung komme.

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Symbolbild. | Foto: Axel Otto

Braunschweig. Heute hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol e.V. gegen die Volkswagen AG mündlich verhandelt. Das berichtet das Oberlandesgericht Braunschweig in einer Pressemitteilung.


In diesem Verfahren vertritt die Verbraucherzentrale Südtirol e.V. als Musterkläger die Interessen von knapp über 1.000 Verbrauchern, die in Italien ansässig sind. Das Interesse des Musterklägers besteht vorwiegend in der Klärung, ob diesen Verbrauchern Schadensersatzansprüche gegen die VW AG zustehen, nachdem sie in Italien Autos der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor der Baureihe EA 189 gekauft hatten.

Der Senat hatte die Parteien bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass nicht deutsches, sondern italienisches Sachrecht zur Anwendung komme. Die internationale Zuständigkeit des angerufenen deutschen Gerichts sei von der Frage des anwendbaren Rechts zu trennen. Hier gilt eine Europäische Verordnung, nach der das Recht des Staates anzuwenden sei, in dem der Schaden eintritt, hier also Italien. Trotz des Sitzes des Unternehmens in Deutschland bestehe keine offensichtlich engere Verbindung zum deutschen Recht. Schließlich seien die gegenständlichen Verträge in Italien geschlossen, wo auch die Fahrzeuge ausgeliefert und in den Verkehr gebracht worden seien.


Der Senat kündigte an, zunächst ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Die Parteien erhielten Gelegenheit, zu den erteilten Hinweisen bis zum 8. April Stellung zu nehmen. Mit der im November 2018 gesetzlich eingeführten Musterfeststellungsklage können Verbraucher verbindlich feststellen lassen, ob die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs gegenüber einem Unternehmen vorliegen.


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