Region. "Die Krankenhäuser in stark belasteten Regionen müssen unverzüglich von der Politik aufgefordert werden, plan- und verschiebbare stationäre Eingriffe je nach Belastungssituation zu reduzieren oder einzustellen", forderten am 14. November fünf Vereinigungen für Intensiv- und Notfallmedizin in einem gemeinsamen Papier. Wie regionalHeute.de erfuhr, kommt das Land Niedersachsen dieser Forderung jetzt nach. Bereits kommende Woche könnte eine neue Verordnung in Kraft treten, nach der planbare Operationen in stark vom Coronavirus betroffenen Regionen wieder verschoben werden müssen - allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Nur durch eine Reduzierung oder Einstellung planbarer und verschiebbarer stationärer Eingriffe sei es möglich, kurzfristig weiteres Personal für die Versorgung akut und kritisch erkrankter Patienten einzusetzen. "Nicht warten, bis wir am Limit sind", heißt es in einem Papier der Ärztevereinigung Marburger Bund, der Deutschen interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und drei weiterer Verbände.
Keine "pauschale Absage"
Oliver Grimm Sprecher des Sozialministeriums bestätigte gegenüber regionalHeute.de nun, dass eine entsprechende Verordnung möglicherweise schon nächste Woche in Kraft treten könnte. "Was es nicht geben wird, ist eine pauschale Absage aller elektiven Leistungen." Hintergrund seien die Bestimmungen im dritten Bevölkerungsschutzgesetz, das in der vergangenen Woche durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Es sieht bestimmte Regeln für die Erstattung von finanziellen Ausfällen vor, wenn eine Verschiebung planbarer Eingriffe angeordnet wird. "Wir werden nur dann in jedem Fall geplante Eingriffe absagen, wo die Möglichkeit der Refinanzierung besteht. Das betrifft erstmal nur eine begrenzte Zahl der Krankenhäuser."
Inzidenz und Intensivbettenkapazität entscheidend
Betroffen seien dem Sprecher zufolge demnach nur Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen. Auch Inzidenz und Anzahl freier Intensivbetten spielen eine Rolle. "Die Inzidenz eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt muss mindestens bei 70 liegen. Dann dürfen die freien Kapazitäten auf den Intensivstationen nicht mehr als 25 Prozent betragen."
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