Kritik an Schönheitswahn und Einheitspreisen bei Obst- und Gemüse

Die Verbraucherzentralen fordern ein vielfältigeres Angebot und gewichtsbasierte Preise bei Obst und Gemüse, um Lebensmittelverschwendung vorzubeugen.

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Symbolfoto | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Region. Im Obst- und Gemüseregal finden sich kaum Artikel, die nicht dem Schönheitsideal entsprechen. Und: Die Produkte sind meist nur zum Einheitspreis erhältlich. Das ist das Ergebnis eines bundesweiten Marktchecks der Verbraucherzentralen. Sie fordern den Handel auf, seiner Verantwortung gegen Lebensmittelverschwendung nachzukommen, Verbrauchern die Wahl zwischen verschiedenen Größen und Formen zu lassen sowie auf Stückpreise zu verzichten und Obst und Gemüse stattdessen nach Gewicht abzurechnen.



Naturprodukte wie Äpfel oder Möhren wachsen nicht nach Maß, sondern unterscheiden sich beispielsweise im Durchmesser oder in der Form. Anbieter können ihre Ware deshalb nach Klassen sortieren. Supermärkte würden an ihr Obst- und Gemüse-Sortiment jedoch oft Anforderungen über die gesetzlich vorgegebenen hinaus stellen. Sie würden vor allem Produkte der ersten Klasse anbieten, zeige ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen. Wie diese in einer Pressemitteilung berichten, würden von den in einer Stichprobe betrachteten Äpfeln rund drei Viertel zu Klasse I und etwa ein Viertel zu Klasse II gehören. Das gleiche Bild ergebe sich bei Möhren. Im Vergleich zur Vorerhebung aus dem Jahr 2021 habe sich wenig verändert. Nur vereinzelt würden Anbieter auf Obst und Gemüse der Klasse II explizit hinweisen, zum Beispiel mit dem Aufdruck "Krumme Dinger / Krumm in der Form. Makellos im Geschmack" oder "Möhren – die etwas anderen“.

„Wir fordern den Handel auf, auf eigene Anforderungen an Größe, Einheitlichkeit und Aussehen zu verzichten und deutlich mehr landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Schönheitsfehlern abzunehmen und zu verkaufen. Das wäre ein enormer Schritt gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und würde für mehr Auswahl beim Einkauf sorgen“, sagt Constanze Rubach, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Unterschiede von bis zu 720 Gramm zum Einheitspreis


Wer im Supermarkt die Wahl zwischen unterschiedlich großen Exemplaren hat, könne nach Bedarf einkaufen und Lebensmittelverluste vermeiden. Vorteilhaft und im Alltag umsetzbar sei der Einkauf kleinerer Produkte jedoch meist nur dann, wenn auch der Preis der Größe entspricht. Stückpreise dagegen würden dazu verleiten, möglichst das größte Produkt zu wählen.

Der Marktcheck 2023 zeige erneut: Sind Kohlrabi und Eisbergsalat im Angebot, würden sie ausschließlich zum einheitlichen Stückpreis verkauft. „Dabei zeigen sich teils enorme Größenabweichungen. In mehr als der Hälfte aller untersuchten Märkte sind Unterschiede beim Kohlrabi deutlich sichtbar und messbar – mit Gewichtsspannen von bis zu 720 Gramm in derselben Gemüsekiste“, so die Expertin. Dies zeigt sich auch bei den Eisbergsalaten mit Unterschieden von bis zu 600 Gramm.

„Im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern sollten Anbieter Obst und Gemüse grundsätzlich nach Gewicht und nicht nach Stück verkaufen“, fordert Rubach.

Hintergrund des Marktchecks


In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen nach einer ersten Erhebung 2021 erneut die Obst- und Gemüseabteilungen von 25 Märkten des Lebensmitteleinzelhandels untersucht. Darunter sind zwölf Supermärkte, elf Discounter und zwei Bio-Supermärkte. In den jeweiligen Obst- und Gemüseabteilungen erfassten die Verbraucherzentralen, wie groß der Anteil von Klasse II bei Äpfeln und Möhren im Sortiment ist und ob Anbieter den Preis am Beispiel von Eisbergsalat und Kohlrabi nach individuellem Gewicht oder Stück berechnen. Bei großen Unterschieden im Gewicht wurden stichprobenhaft Minimal- und Maximalgewichte erfasst.

Weitere Informationen zum aktuellen Marktcheck und zur Vorerhebung sind auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen zusammengefasst. Tipps, wie Verbraucherinnen und Verbraucher Obst und Gemüse am besten lagern und die Haltbarkeit damit optimal ausnutzen können, finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentralen.


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