Stade. Das Landgericht Stade hat am Mittwoch im sogenannten Baggerseefall (Az. 205 Kls 3/23) drei weitere Angeklagte wegen Mordes verurteilt.
Das teilte das Landgericht mit. Gegen zwei der Angeklagten verhängte die 2. Große Strafkammer jeweils eine lebenslange Freiheitsstrafe, gegen den dritten Angeklagten eine Jugendstrafe von acht Jahren.
Nach den Feststellungen der Kammer fand im August 2002 an einem Baggersee bei Buxtehude eine Grillfeier statt.
Am Rande dieser Feier lockten die Angeklagten einen alkoholisierten Mann, der zuvor aggressiv aufgefallen war, in einen abgelegenen Waldweg. Dort schoss einer der Angeklagten entsprechend der gemeinsamen Planung dreimal mit einer Schusswaffe auf das Opfer.
Der Mann erlitt tödliche Verletzungen.
Das Verfahren hatte sich ursprünglich gegen vier Angeklagte gerichtet. Das Verfahren gegen den damals mutmaßlichen Schützen wurde abgetrennt und gesondert verhandelt.
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Stade verurteilte ihn am 2. Oktober 2025 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.
Landgericht Stade verurteilt drei weitere Angeklagte im Baggerseefall bei Buxtehude wegen Mordes
Das Landgericht Stade hat am Mittwoch im sogenannten Baggerseefall (Az.
Justicia (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur
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