Liebhaber lässt Rivalen sterbend zurück: Prozess gegen 39-Jährigen beginnt

Im November des vergangenen Jahres endete ein Beziehungsdrama in Clausthal-Zellerfeld tödlich. Nun muss sich ein 39-Jähriger dafür vor Gericht verantworten.

Landgericht Braunschweig
Landgericht Braunschweig | Foto: Anke Donner

Clausthal-Zellerfeld. Wegen Totschlags durch Unterlassen muss sich am dem kommenden Freitag ein 39-Jähriger vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Er soll im November des vergangenen Jahres einen Mann durch mehrfache Schläge auf den Kopf lebensgefährlich verletzt und ihn zum Sterben zurückgelassen haben.



Der 39-jährige Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, soll sich am Abend des 14. November 2022 in der Wohnung des späteren Opfers und dessen Ehefrau aufgehalten haben. Die Stimmung sei zunächst ausgelassen gewesen und alle drei hätten gefeiert, getanzt und getrunken. Gegen 23:30 Uhr habe die Frau dann einen epileptischen Anfall bekommen, weswegen sie ins Krankenhaus eingeliefert worden sei. Der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt obdachlos war, sei mit dem Ehemann in der Ehewohnung verblieben. Dann schlug die Stimmung um.

39-Jähriger schlägt auf Kopf des Opfers ein


Zwischen beiden Männern sei es im Vorfeld schon zu Streitigkeiten kommen, weil der Angeklagte ein Verhältnis mit der Ehefrau gehabt haben soll. Der Angeklagte habe deshalb in der Regel im Keller des Mehrfamilienhauses geschlafen und die Wohnung betreten, wenn der Ehemann nicht anwesend gewesen sei. Da dies aber nicht immer funktioniert habe, sei es zu Spannungen gekommen.

Zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten ist es in dieser Nacht dann erneut zu Streit gekommen, in dessen Verlauf der Angeklagte mit großer Wucht und häufig auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen haben soll. Der Angeklagte sei dem Geschädigten hierbei
körperlich überlegen gewesen. Mit dem Angriff auf den Ehemann habe der Angeklagte diesen schwer verletzen wollen. Dem Angeklagten sei bekannt gewesen, dass der Geschädigte aufgrund seines Herzschrittmachers blutverdünnende Medikamente zu sich nahm und jede blutende Verletzung für ihn eine besondere Gefahr darstellen könnte. In diesem Wissen soll er wiederholt und mehrfach auf das Gesicht des Geschädigten eingeschlagen haben.

Täter ließ Opfer sterbend zurück


Das später Opfer habe bei der Attacke derart viel Blut verloren, dass weite Teile der Wohnung massiv blutverschmiert gewesen sein. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass der Geschädigte nunmehr dringend medizinische Hilfe benötige und andernfalls versterben werde. Er habe sich jedoch noch eine geraume Zeit in der Wohnung aufgehalten und diese dann ohne Hilfe zu holen verlassen. Der Mann war dann infolge seiner Verletzungen gestorben.

Der Prozess am Braunschweiger Landgericht beginnt am 20. Oktober, es sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt. Demnach könnte das Urteil am 15. November fallen.


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