MAD soll zusätzliche Befugnisse für Auslandseinsätze erhalten

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) soll zusätzliche Befugnisse zur Abwehr von Spionage- und Sabotageversuchen erhalten.

von


Bundeswehr-Soldat (Archiv)
Bundeswehr-Soldat (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) soll zusätzliche Befugnisse zur Abwehr von Spionage- und Sabotageversuchen erhalten. Das Verteidigungsministerium arbeitet dazu an einer umfassenden Reform des MAD-Gesetzes, berichtet die "Welt am Sonntag".


Demnach soll der für die Bundeswehr zuständige Nachrichtendienst laut Referentenentwurf bei Einsätzen jenseits des deutschen Hoheitsgebietes auch außerhalb von Bundeswehr-Liegenschaften nachrichtendienstliche Mittel wie das Abhören von Telekommunikation oder das Heranspielen von Vertrauenspersonen nutzen dürfen. Die derzeitige Rechtslage gestattet dem MAD, im Regelfall nur in Bundeswehr-Stützpunkten und nur gegen die eigenen Soldaten tätig werden zu dürfen.

Das Verteidigungsministerium will den MAD durch die Gesetzesänderung für die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ausgerufene "Zeitenwende" ertüchtigen. "Die Novellierung gewährt dem Militärischen Abschirmdienst die notwendigen Befugnisse, um die Bundeswehr auch bei Auslandseinsätzen gegen Spionage und Sabotage durch fremde Mächte, sowie gegen extremistische Unterwanderungsversuche aus den eigenen Reihen schützen zu können", sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums der "Welt am Sonntag". "Wir setzen darauf, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden und in Kraft treten kann", so die Sprecherin.

Die Gesetzesänderung soll den Militärischen Abschirmdienst vor allem für den Schutz der im Aufbau befindlichen "Brigade Litauen" an der Ostflanke der Nato wappnen und Befugnisse zur Abwehr russischer Aktionen einräumen. Außerdem soll die Reform Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen, welches in mehreren Urteilen eine Präzisierung der rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel angemahnt hatte. Zudem soll das novellierte Gesetz eine Vorab-Kontrolle nachrichtendienstlicher Maßnahmen durch den im April 2021 zunächst nur für den Bundesnachrichtendienst eingerichteten "Unabhängigen Kontrollrat" festschreiben.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte der "Welt am Sonntag", dass das Verfassungsgericht für die Gesetzesänderung klare Vorgaben gemacht habe. "Beispielsweise müssen alle nachrichtendienstlichen Mittel hinreichend bestimmt und klar ausformuliert sein und je nach Eingriffstiefe und Schwere einer unabhängigen Vorabkontrolle unterworfen werden." Auch der verteidigungspolitische Sprecher der FDP, Alexander Müller, mahnte klare Regelungen an. "Dabei gehen wir von dem Grundsatz aus, dass wir starke Nachrichtendienste benötigen, die starker Kontrolle unterliegen", sagte Müller.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Bundeswehr SPD FDP