Niedersachsen. Die niedersächsische Landesregierung verlängert die Corona-Verordnung bis zum 30. September und hält damit an den bisherigen Schutzmaßnahmen fest. Das gilt daher auch für die Maskenpflicht im ÖPNV. Darauf weist der Verkehrsverbund Region Braunschweig in einer Pressemeldung hin.
Für Fahrgäste im ÖPNV gilt in den Bussen und Trams sowie in allen Nahverkehrszügen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Wer muss was tragen?
Es gilt: Kinder bis zum 6. Lebensjahr brauchen keine Maske. Personen zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen eine einfache medizinische Maske tragen. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind zum Tragen einer medizinischen Maske mindestens FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzstandards verpflichtet.
Wo gilt die Pflicht?
Diese Regel gilt in allen Nah- und Regionalzügen, in den Trams und den Bussen im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig. An den Haltestellen besteht keine Maskenpflicht.
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