Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk

von


Symbolbild: pixabay
Symbolbild: pixabay

Region. In dem zwischen 60 und 100 Kilometer Luftlinie von unserer Region entfernten Kernkraftwerk Grohnde ist es zu einem meldepflichtigen Ereignis gekommen. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde am heutigen Freitagmittag mit.


Bei einer wiederkehrenden Prüfung wurde festgestellt, dass ein Überströmventil nicht vollständig öffnete, da der Ventilhubweg eingeschränkt war. Die PreussenElektra, als Betreiberin des Kraftwerkes Grohnde, habe das Ministerium heute fristgerecht darüber informiert. Nach der atomrechtlichen Meldeverordnung habe man das Ereignis als Meldung nach Kategorie N (Normal) 2.1.6 und in INES 0, das heiße unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen, eingestuft. Das Ventil habe nach Auskunft des Ministeriums unter anderem die Aufgabe, bei solchen wiederkehrenden Prüfungen das Kühlmittel statt in den Reaktorkühlkreislauf wieder zurück in den Flutbehälter zu führen. Man wolle das Vorkommnis auch im Hinblick auf die im Kraftwerk vorhandenen Arbeitsanweisungen auswerten. Das Ereignis habe keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage gehabt und sei ohne sicherheitstechnische Bedeutung.


mehr News aus der Region