Landkreistag unterstützt Kürzung beim Unterhaltsvorschuss

Der Landkreistag unterstützt die Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) für Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und pocht auf eine Durchsetzung gegen Widerstände der SPD.

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Deutscher Landkreistag (Archiv)
Deutscher Landkreistag (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Berlin. Der Landkreistag unterstützt die Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) für Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und pocht auf eine Durchsetzung gegen Widerstände der SPD. Die geplante Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 18 auf 16 Jahre weise in die richtige Richtung, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Kay Ruge, der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). Der Staat müsse den Mut haben, frühere Leistungsausweitungen zurückzunehmen, wenn sie finanziell nicht mehr tragbar seien, mahnte Ruge.


Seit der Reform von 2017 habe sich die Zahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen verdoppelt, die Ausgaben hätten sich nahezu vervierfacht, sagte er. Unterhaltspflichtige Elternteile müssten selbstverständlich weiterhin konsequent in Anspruch genommen werden. Der Unterhaltsvorschuss dürfe aber nicht dauerhaft an die Stelle elterlicher Verantwortung treten, forderte Ruge. Zugleich bleibe der Lebensunterhalt bedürftiger Jugendlicher durch andere Sozialleistungen gesichert.

Beim Landkreistag sieht man aber auch noch weiteren Handlungsbedarf für Einsparungen. Der Bund müsse "den Sozialstaat insgesamt wieder auf ein dauerhaft finanzierbares Maß zurückführen", forderte Ruge. Dem diene zum Beispiel "die ebenfalls richtige teilweise Rücknahme der Wohngeldreform von vor drei Jahren", die sehr teuer gewesen sei, sagte er. Das Land müsse Reformfähigkeit beweisen, auch wenn es schmerze, so Ruge.

Wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, übernimmt der Staat den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden. Prien plant, dass dieser Vorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag gezahlt wird - nicht mehr bis zum 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes.

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