Salzgitter. Eine 32-jährige Frau soll über Jahre hinweg in Salzgitter schwer misshandelt, gedemütigt und gequält worden sein. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nun Anklage gegen vier Menschen erhoben. Den Beschuldigten werden insgesamt 33 einzelne Körperverletzungshandlungen zur Last gelegt. Die mutmaßlichen Taten sollen sich über rund viereinhalb Jahre erstreckt haben, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig am heutigen Mittwoch.
Als die Vorwürfe im März öffentlich wurden, war zunächst von Misshandlungen über mehrere Wochen die Rede.. Inzwischen zeichnet die Anklage ein deutlich längeres Bild. Nach den Ermittlungen soll die Gewalt bereits im September 2021 begonnen haben und bis zum 16. März 2026 angedauert haben. Kurz nach Bekanntwerden der Taten suchte die Polizei Zeugen.
Aus einem freundschaftlichen Verhältnis wurde ein Abhängigkeitsverhältnis
Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen kannten sich die Frau und die beiden beschuldigten Frauen bereits seit vielen Jahren. Das Verhältnis sei zunächst freundschaftlich und geradezu familiär gewesen. Zeitweise habe die Geschädigte sogar bei der jüngeren Frau gewohnt, nachdem sie infolge einer Trennung obdachlos geworden war.
Später hätten die beiden Frauen ihr eine Wohnung in Salzgitter-Bad vermittelt und zunächst auch die Kaution übernommen. Die jüngere Beschuldigte habe die Frau zudem bei finanziellen Angelegenheiten und Behördengängen unterstützt.
Aus Dankbarkeit und einem Gefühl der Verpflichtung habe sich die Frau schließlich bereit erklärt, regelmäßig Reinigungsarbeiten und Besorgungen für die beiden zu übernehmen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft arbeitete sie nahezu täglich in einem oder beiden Haushalten – ohne Bezahlung. Als Gegenleistung habe sie lediglich Lebensmittel erhalten.
Nach und nach sei daraus ein Abhängigkeitsverhältnis entstanden. Die Frau habe kaum andere soziale Kontakte gehabt und sei zunehmend auf die beiden Frauen angewiesen gewesen.
Die Gewalt wurde immer brutaler
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft änderte sich das Verhältnis schließlich grundlegend. Zunächst sollen Ohrfeigen oder Faustschläge als Reaktion auf vermeintliche Verfehlungen eingesetzt worden sein – etwa wenn die Frau zu spät gekommen sei, etwas gestohlen oder ihre Aufgaben aus Sicht der Beschuldigten nicht ausreichend erledigt habe.
Aus diesen anfänglichen „Bestrafungen“ soll sich nach den Ermittlungen ein System wiederholter Gewalt entwickelt haben. Die Beschuldigten hätten immer neue Anlässe gesucht, um die Frau zu schlagen, zu quälen und zu demütigen.
Teilweise sollen die Frauen allein gehandelt haben, teilweise gemeinsam. Auch die beiden Männer sollen sich in einzelnen Fällen an den Misshandlungen beteiligt haben.
Die Staatsanwaltschaft beschreibt die Geschädigte schließlich als zunehmend gebrochen und wehrlos. Aus Angst vor weiteren Gewaltakten habe sie sich den Forderungen der Beschuldigten gefügt und möglichst keine Reaktionen gezeigt, um ihre Lage nicht zusätzlich zu verschlimmern.
Baseballschläger, Bunsenbrenner und Zangen
Bei den mutmaßlichen Misshandlungen sollen verschiedene Gegenstände eingesetzt worden sein. Die Staatsanwaltschaft nennt unter anderem einen Baseballschläger, einen Bunsenbrenner, Zangen sowie Hammer und Nägel.
Den Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, der Frau Zähne gezogen und Verbrennungen zugefügt zu haben. Auch sexualisierte Gewalt soll Teil der Misshandlungen gewesen sein.
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ging es den Beschuldigten dabei nicht allein um eine Bestrafung. Vielmehr sollen sie die Frau gezielt erniedrigt und ihre Macht über sie demonstriert haben. Dabei hätten sie sich am Leid, an der Angst und an den Schmerzen des Opfers erfreut.
Vier Beschuldigte und schwere Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft hat gegen die 63-Jährige insgesamt 26 Körperverletzungshandlungen für den Zeitraum vom 16. September 2021 bis zum 16. März 2026 angeklagt. Darunter befinden sich zwei Fälle schwerer und 24 Fälle gefährlicher Körperverletzung.
Dem 50-jährigen Ehemann werden zehn Körperverletzungen vorgeworfen, darunter ebenfalls zwei Fälle schwerer und sieben Fälle gefährlicher Körperverletzung. Die 29-Jährige soll in elf Fällen eine gefährliche Körperverletzung begangen haben. Gegen ihren 54-jährigen Lebensgefährten werden zwei Fälle gefährlicher und eine einfache Körperverletzung erhoben.
Mit Ausnahme des 50-Jährigen sind die Beschuldigten nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft. Der 50-Jährige wurde in der Vergangenheit unter anderem wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Bei der 63-Jährigen und ihrem Ehemann kommt aus Sicht der Staatsanwaltschaft zudem die Anordnung von Sicherungsverwahrung in Betracht.
Ein Verhandlungstermin vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig steht noch nicht fest.

