Berlin/Braunschweig. Zu der heutigen Abstimmung im Bundestag über den von der FDP-Bundestagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes – Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten im Asylgesetz eignen sich nicht für politisches Taktieren der FDP. Die Bundesregierung hat bereits mit Kabinettsbeschluss vom 18. Juli 2018 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Georgien, die Demokratische Volksrepublik Algerien, das Königreich Marokko und die Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen. Dieses Gesetz ist umfassender als der Gesetzentwurf der FDP und beruht auf aktuellen Lageberichten. Der Entwurf ist bereits in den Bundesratsberatungen und steht vor der Einbringung in den Deutschen Bundestag.
Das Konzept der Einstufung eines Landes als sicherer Herkunftsstaat unterstütze ich, weil es eine Beschleunigung des Asylverfahrens bei Staatsangehörigen mit sehr geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit erlaubt, ohne dass die Möglichkeit der Anerkennung ausgeschlossen wird. Auch das Ziel der Einstufung der vorgenannten Länder als sichere Herkunftsstaaten teile ich grundsätzlich angesichts der dauerhaft niedrigen Anerkennungsquoten von Asylantragstellern von dort.
Der von der FDP-Bundestagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf stützt sich im Wesentlichen auf Lageberichte aus dem Jahr 2016. Um rechtliche Unwägbarkeiten zu vermeiden, sollte eine Einstufung nur aufgrund aktueller Informationen aus den betreffenden Ländern erfolgen. Aus diesem Grund und weil besonders das Asylgesetz nicht für politisches Taktieren geeignet ist, habe ich dem Gesetzentwurf der FDP heute nicht zugestimmt.“
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