Nach dem Hochwasser: Wann zahlt die Versicherung?

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In manchen Haushalten hat das Hochwasser große Schäden angerichtet. Foto: aktuell24
In manchen Haushalten hat das Hochwasser große Schäden angerichtet. Foto: aktuell24

Region. Auch wenn die Fluten zurückgehen, für viele in der Region ist das Hochwasser noch lange nicht vorbei. Sie haben zum Teil erhebliche finanzielle Schäden erlitten. Jetzt sind die Fragen: Zahlt meine Versicherung? Und was muss ich tun, um möglichst schnell Geld zu bekommen? Die Antworten gibt Norman Lies, Pressesprecher der Volksbank Brawo.


"Bei Schäden durch Hochwasser übernimmt die entstehenden Kosten – beispielsweise für die Trockenlegung des Kellers oder die Erneuerung des Fußbodens - die Gebäudeversicherung, sofern Elementarschäden mit in den Versicherungsumfang aufgenommen worden sind", so Lies. Schäden an Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten oder Kleidung könnten in der Hausratversicherung eingeschlossen werden. Der genaue Versicherungsschutz könne in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachgelesen werden.

Das Wasser muss von außen kommen - sonst kein Versicherungsschutz


"Versichert ist in der Elementarschadenversicherung in der Regel eine Überschwemmung. Dieseliegt dann vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Gelangt dabei Grundwasser an die Oberfläche und dann ins Haus, besteht auch dafür Versicherungsschutz", so Lies weiter.

Nicht versichert seien in der Regel Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche gelangt. Dringe Grundwasser also von unten in das Mauerwerk des Kellers ein, weil es erheblich gestiegen ist, handele es sich nicht um einen versicherten Schaden.

Was man im Schadensfall beachten sollte:


Wer versichert ist, sollte den Schaden schnellstmöglich der Versicherung melden – die meisten Versicherer haben eine Schaden-Hotline, die rund um die Uhr besetzt ist. Hier bekommen die Betroffenen auch Informationen, was sie als nächstes tun sollen. "Die R+V Versicherung ist telefonisch unter 0800 533-1111 (kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen) rund um die Uhr zu erreichen. Kunden unseres Versicherungsmaklers Döhler Hosse Stelzer (Tochtergesellschaft der Volksbank BraWo) wenden sich bitte an ihren persönlichen Sachbearbeiter oder können einen Schaden online unter www.dhs-versicherungsmakler.de oder per Telefon 0531 - 24 25 4-0 melden", so Norman Lies.

Bei den Aufräumarbeiten:


Schon bei den Aufräumarbeiten gelte es zudem einiges zu beachten: So sollte man beispielsweise den Keller erst dann auspumpen, wenn der Wasserstand außen sinkt. Sonst werde das Mauerwerk unterspült oder aufgeschwemmt, es entstehen Risse. Im schlimmsten Fall seidie ganze Statik des Gebäudes in Gefahr.

"Sobald jedoch der Wasserspiegel fällt, ist Eile angesagt: Schlamm und Dreck sollten entfernt werden, bevor alles trocknet. Dann folgt die erste Bestandsaufnahme – die Versicherungen schicken hierfür in der Regel einen Gutachter. Für die Versicherung ist es wichtig, dass alle beschädigten Gegenstände genau aufgelistet werden. Wir empfehlen immer, alle Schäden zu fotografieren – auch Gegenstände, die man entsorgen muss. Dann ist die Abwicklung hinterher einfacher", so der Pressesprecher.

Wasser kann den Elektroinstallationen schaden. Deshalb seies sinnvoll, elektrische Versorgung von einem Fachmann überprüfen zu lassen bevor Geräte wieder in Betrieb genommen werden. Ob Wände und Böden getrocknet werden könnten oder ein Austausch notwendig ist, entscheide am besten eine Fachfirma. Die Elementarschadenversicherung brauche hierfür einen Kostenvoranschlag.

Lebensmittel entsorgen


"Auch die Trockenlegung des Gebäudes überlassen die Besitzer lieber einem Fachunternehmen. Die Bewohner können die Arbeiten jedoch unterstützen, indem sie viel und intensiv lüften", erklärt Lies. Wer mit Öl heizt, sollte unbedingt seinen Öltank auf Lecks überprüfen. Außerdem: Vorsorglich alle Lebensmittel entsorgen, die mit dem Hochwasser in Kontakt gekommen sind. Mit dem Wasser würden nämlich auch Schadstoffe und Bakterien transportiert.


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