Nach NGG-Klage: Nun äußert sich Jägermeister zu den Vorwürfen

von Nick Wenkel


Nun bezieht Jägermeister in der Angelegenheit Stellung. Foto: Archiv
Nun bezieht Jägermeister in der Angelegenheit Stellung. Foto: Archiv | Foto: Archiv

Wolfenbüttel. Nachdem die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) ankündigte, eine Klage gegen Jägermeister einzureichen, äußert sich nun auch der Spirituosenhersteller zu den Aussagen, er ließe seine Mitarbeiter auf der Strecke. „Wir legen größten Wert auf einen rechtlich und menschlich einwandfreien Umgang mit all unseren Mitarbeitern", heißt es unter anderem in der Stellungnahme gegenüber unserer Online-Zeitung.


Jägermeister-Sprecher Andreas Lehmann erklärt dazu: „Das gilt ausdrücklich auch für unsere Kolleginnen und Kollegen im Promotion-Bereich. Dabei handelt es sich in der Mehrheit um Studenten in ganz Deutschland, die vergleichsweise unregelmäßig für uns im Einsatz sind. Um unseren Promotion-Mitarbeitern eine klare und verlässliche Arbeitsgrundlage zu bieten, haben wir mit den sogenannten „Jagdregeln“ eine vertragliche Vereinbarung geschaffen, die den Besonderheiten der entsprechenden Arbeitsverhältnisse gerecht wird."

Entlohnung „deutlich über dem Durchschnitt"


Mit den „Jagdregeln“ hätte sich der Spirituosenhändler eigenen Angaben zufolgemit jedem der 280 Mitarbeiter in diesem Bereich auf eine Entlohnung geeinigt, die deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Tätigkeiten liege und alle erforderlichen Zuschläge bereits beinhalte. Zusätzlich zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der Zahlung von Urlaubsentgelt vergüte Jägermeister zudem alle Fahrt- und Pausenzeiten. Neben den Einsätzen für Jägermeister hätten die meisten Mitarbeiter weitere Verpflichtungen – zum Beispiel im Rahmen ihres Studiums. „Darum wollen wir unseren Kolleginnen und Kollegen eine möglichst hohe Planungssicherheit und Flexibilität ermöglichen. Aus diesem Grund vereinbaren wir einige Wochen vor den geplanten Einsätzen Dienstpläne, geben unseren Mitarbeitern aber zugleich die Freiheit, jeden Einsatz bis 48 Stunden vorher ohne Begründung abzusagen. Im Übrigen halten wir unsere Mitarbeiter regelmäßig und ausdrücklich an, alle vorgeschriebenen Pausenzeiten einzuhalten und die maximale Arbeitszeit nicht zu überschreiten", erklärt Lehmann auf Anfrage von regionalHeute.de.

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