Nackter Geschirrspüler beim Zolleinsatz: "Ich arbeite nicht"


Ein unbekleidetes Gesäß als Beweis. Symbolbild: Pixabay
Ein unbekleidetes Gesäß als Beweis. Symbolbild: Pixabay

Braunschweig/ Göttinen/ Hildesheim. Ein nacktes Gesäß und 181 Verdachtsfälle, davon 105 auf Mindestlohnunterschreitung, registrierte der Zoll bei einer Schwerpunktprüfung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe am 8. Juni 2018 in Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region.


Für die Prüfung setzte das Hauptzollamt Braunschweig nach eigenen Angaben an den Standorten Braunschweig, Göttingen und Hildesheim insgesamt 57 Beamte ein, die sich mit ungewöhnlichen Problemen konfrontiert sahen:

Im Landkreis Peine trafen die Zöllner in einer Restaurantküche einen Mann an, der augenscheinlich Geschirr abwusch. Darauf angesprochen, behauptete er nicht zu arbeiten. In Ermanglung ausreichender Deutschkenntnisse präsentierte er darum als Beweis sein unbekleidetes Gesäß: dies sei so geschunden, dass er gar nicht arbeiten könne. Allerdings ließen sich die Zöllner von den nackten Tatsachen nicht beeindrucken und befragten auch ihn zu seinem Arbeitsverhältnis.

Keine Schützenhilfe


Zwar bekleidet aber äußerst renitent trat ein Koch in Sarstedt im Landkreis Hildesheim auf: Nachdem er die eingesetzten Beamten mehrfach lautstark aufgefordert hatte, auf ihn zu schießen, versuchte er, sich in seiner Küche zu verbarrikadieren. Auch hier konnte die Situation schließlich beruhigt und die erforderlichen Daten aufgenommen werden.

Im Landkreis Göttingen wollten sich zwei Angestellte der Kontrolle durch Flucht entziehen. In einem Fall gelang es dem Kellner sogar. Im anderen Fall hingegen erschien der Kellner einige Zeit später wieder in dem Lokal und war überrascht, dass die Zöllner auch zurückgekommen und jetzt seiner habhaft waren.

Gäste mit Schürze


Fast schon üblich waren die Aussagen von geschürzten Personen hinter Tresen oder in Küchen, sie seien keine Angestellten, sondern Besucher und ständen rein zufällig an der Zapfanlage oder der Spüle.

"Dafür, dass sich die Gastronomiebranche mehr Kontrollen gewünscht hat, wurden unsere Kontrolleure nicht überall begeistert aufgenommen", kommentiert Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig die Vorkommnisse während der Prüfung.

Bei den 181 Verdachtsfällen handelt es sich nicht ausschließlich um eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Wirte als Arbeitgeber. Allein bei 21 geprüften Arbeitnehmern besteht aktuell der Verdacht, dass sie neben ihrem Arbeitslohn zu Unrecht Sozialleistungen beziehen (sogenannter Leistungsmissbrauch, § 263 Strafgesetzbuch - Betrug) und damit die Allgemeinheit betrügen. Zudem wird in 15 Fällen ermittelt, weil die angetroffenen Personen als Ausländer hier vermutlich nicht arbeiten dürften.


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