"Nicht verhältnismäßig": Gericht kippt Ausgangssperre in Hannover

Die Maßnahme sei auch nicht ausreichend begründet worden. Es sei nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Hannover. Die in der Region Hannover verhängte Ausgangssperre ist seit dem gestrigen Dienstag Geschichte. Wie die Region Hannover in einer Pressemitteilung berichtet, habe man die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Man reagiere damit auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg, das am Dienstag eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Hannover bestätigte. Dieses hatte bereits am Karfreitag die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung infrage gestellt.


Das OVG begründet seinen Beschluss damit, dass eine Ausgangsbeschränkung zwar begrenzt geeignet, aber nicht erforderlich sei, solange die staatlichen Stellen die bestehenden Maßnahmen nicht vollständig durchgesetzt hätten. Die mit der Ausgangsbeschränkung verbundene freiheitsbeschränkende Wirkung sei ganz erheblich und könne nur das letzte Mittel sein. Dieser Eingriff sei unter Berücksichtigung der nur begrenzten Eignung und der mangelnden Erforderlichkeit der Ausgangsbeschränkung nicht verhältnismäßig, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung des Gerichts.

"Nicht nachprüfbare Behauptungen"


Die Region Hannover habe nicht ansatzweise nachvollziehbar aufgezeigt, dass und in welchem Umfang sie bisher Bemühungen unternommen habe, die unzureichende Einhaltung der Kontaktbeschränkungen durch staatliche Kontrolle zu verbessern, und dass auch gesteigerte Bemühungen von vornherein erfolglos bleiben würden. Der Beschwerdebegründung lasse sich auch nicht annäherungsweise entnehmen, in welchem Umfang die von ihr angeführten regelwidrigen nächtlichen Zusammenkünfte im privaten Raum tatsächlich stattfänden. Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart weitreichenden Maßnahme nicht aus. Insbesondere sei es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären, so die Urteilsbegründung,

Nach mehr als einem Jahr Dauer des Pandemiegeschehens bestehe die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege. Der Erlass einschneidender Maßnahmen lediglich auf Verdacht lasse sich nicht mehr rechtfertigen.

Auswirkungen des Urteils?


Zunächst hat das Urteil nur Auswirkungen auf die Ausgangssperre in Hannover. Es bleibt abzuwarten, ob es auch in anderen Kommunen Klagen gibt, oder diese beziehungsweise das Land von sich aus reagieren.


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