Messerattacken in Niedersachsen: Aus diesen Ländern kommen die Täter

Insgesamt 3185 Messerangriffe gab es im Jahr 2025 in Niedersachsen – die Region sticht dabei mit hohen Fallzahlen heraus. Ein Landtagsabgeordneter wollte nun wissen, woher die Täter stammen.

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Symbolfoto. | Foto: Alexander Panknin

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Region. Immer wieder machen Messerangriffe Schlagzeilen, auch in unserer Region. Erst am vergangenen Sonntag hat ein 14-Jähriger in Peine nach einem Streit einen 17-jährigen Jugendlichen mit einem Messer schwer verletzt – regionalHeute.de berichtete. Die Zahl der polizeilich erfassten Messerangriffe in Niedersachsen befindet sich auf einem hohen Niveau, im Jahr 2025 gab es 3185 Taten. Der parteilose Abgeordnete Jozef Rakicky stellte dazu nun eine kleine Anfrage an die Landesregierung und legte den Fokus dabei auf die Herkunft der Tatverdächtigen.



In seiner Anfrage bezog sich Rakicky auf die am 12. März dieses Jahres veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2025, die, mit Blick auf die Herkunft der Täter, einen Anstieg nichtdeutscher Tatverdächtiger belege. Zunächst wollte er wissen, wie viele der insgesamt 3185 Attacken jeweils auf die einzelnen Kommunen, aufgeschlüsselt nach Polizeidirektionen, entfielen. Hier zeigte sich in der Antwort der Landesregierung, dass der Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Braunschweig mit 450 Fällen im vergangenen Jahr den ersten Platz in Niedersachsen belegte. Dabei wurden in der Stadt Braunschweig 103 und in der kreisfreien Stadt Wolfsburg 87 Fälle registriert.

Tatverdächtige nichtdeutscher Herkunft


Außerdem fragte der Abgeordnete, wie hoch der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei den 3185 Messerattacken im Jahr 2025 genau war. Nach Angaben der Landesregierung wurden zu den 3185 Messerangriffen insgesamt 2570 Tatverdächtige ermittelt. Davon waren 1.432 deutsche Staatsbürger gegenüber 1138 Tatverdächtigen mit anderer Staatsbürgerschaft.

Daher kamen die Tatverdächtigen


In einer weiteren Frage ging es darum, welche konkrete Staatsangehörigkeit beziehungsweise welchen Aufenthaltsstatus die Tatverdächtigen nichtdeutscher Herkunft hatten. Am häufigsten tatverdächtig waren laut der Landesregierung Syrer und Angehörige der Arabischen Republik (179), Türken (97), Rumänen (76) und Polen (75). Nach Ukrainern (51), Afghanen (43), Bulgaren (41) und Sudanesen (35) belegten serbische Tatverdächtige (28) den letzten Platz. Bezüglich des Aufenthaltsstatus gehörten die meisten Tatverdächtigen zur Gruppe mit „sonstigem erlaubtem Aufenthalt" (862), gefolgt von Asylbewerbern (107), Geduldeten (69) sowie Schutz- und Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen (64). Tatverdächtige, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten, stellten demnach die kleinste Gruppe (36).

Abschiebung von Straftätern


Im weiteren Verlauf der Anfrage bezog sich Rakicky auf eine Aussage der Innenministerin Daniela Behrens, dass Personen, die schwere Straftaten (insbesondere Messerangriffe) begehen, „das Land wieder verlassen müssen“ und fragte, welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung dazu ergriffen hat. Diese weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Ergreifung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen, wie beispielsweise der Erlass einer Ausweisungsverfügung, den kommunalen Ausländerbehörden obliege. Diese seien gesetzlich verpflichtet, die möglichen aufenthaltsrechtlichen und damit auch aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu ergreifen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) erhebe keine statistischen Daten zum Erlass von Ausweisungsverfügungen, eine Abfrage bei den kommunalen Ausländerbehörden würde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten. Eine Beantwortung der Frage sei daher nicht möglich.

Verstöße gegen Waffenverbotszonen


Eine weitere Frage des Abgeordneten bezog sich auf die Waffen- und Messerverbotszonen. Er wollte von der Landesregierung wissen, wie viele Verstöße gegen bestehende Waffen- und Messerverbotszonen landesweit im Jahr 2025 registriert und wie viele Messer beziehungsweise Waffen dabei sichergestellt wurden. Auch hier konnte die Landesregierung keine Antwort geben – zur Beantwortung der Frage müssten sämtliche einschlägigen Verfahren manuell anhand des Akteninhalts ausgewertet werden. Sofern es sich um Ordnungswidrigkeiten handele, müsse vorher eine Erhebung bei den jeweiligen Kommunen erfolgen. Die zeit- und personalintensive Maßnahme einer händischen Auswertung wäre jedoch mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden verbunden.

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