Niedersachsen fordert Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen

Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben am Freitag im Bundesrat eine Entschließung für ein gesetzliches "Recht auf Vergessenwerden" für ehemals an Krebs erkrankte Menschen eingebracht.

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Sitzung des Bundesrates am 25.09.2026
Sitzung des Bundesrates am 25.09.2026 | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Hannover. Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben am Freitag im Bundesrat eine Entschließung für ein gesetzliches "Recht auf Vergessenwerden" für ehemals an Krebs erkrankte Menschen eingebracht. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mit.


Die antragstellenden Länder wollen den Bund auffordern, einen Regelungsvorschlag vorzulegen, der sicherstellt, dass nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen keine Pflichten zur Information oder Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung bestehen. Das soll unter anderem das Versicherungsvertragsrecht, Verbraucherkreditverträge und Adoptionsvermittlungsverfahren umfassen. Zudem fordern die Länder, bereits vorhandene Daten zu einer überwundenen Krebserkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen zu löschen.

Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi sieht in dem gemeinsamen Vorstoß einen wichtigen Schritt zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe. Die Einführung eines solchen Rechts wäre ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit einer Krebsvorerkrankung.

Philippi sprach sich dafür aus, langfristig ein solches Recht auch auf andere Erkrankungen auszuweiten. Die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ehemals erkrankter Menschen müsse nachhaltig verbessert werden, um Gleichbehandlung zu gewährleisten und Stigmata durch Vorerkrankungen entgegenzuwirken. Menschen, die eine schwere physische oder psychische Erkrankung überwunden haben, dürfen nach den Worten Philippis nicht dauerhaft mit Nachteilen belastet werden, wenn aus medizinischer Sicht keine Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko mehr bestehen.

Viele Menschen kämpften sich nach schweren Erkrankungen mit viel Kraft zurück in ein gesundes Leben. Sie sollten Bedingungen vorfinden, die ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern und nicht erschweren.

Stigmatisierung führe dazu, dass sich viele Menschen auch nach ihrer Genesung abgestempelt fühlten. Die Länder wollen keine starren Fristen vorgeben, sondern diese an den aktuellen Stand der Forschung und wissenschaftlich belegte Rückfallrisiken koppeln.

Ziel sei es, Betroffene nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen vor Benachteiligungen zu schützen. Dann sollen etwa im Versicherungsrecht, im Beamtenrecht oder im Kreditwesen keine Offenlegungs- oder Informationspflichten mehr bestehen.

Daten, die für Therapie und Behandlungsdokumentation erforderlich sind, würden weiterhin vorgehalten. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. fordern seit 2024 gesetzgeberische Maßnahmen. In Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Spanien gibt es bereits Regelungen zum Recht auf Vergessenwerden.

In Deutschland fehlen entsprechende Regelungen; Betroffenen werden Versicherungsabschlüsse oder Kreditaufnahmen erschwert oder verwehrt.