Oesterhelweg : Rot-Grün agiert an der Realität vorbei


Frank Oesterhelweg erklärt: "Das Rot-grüne Wassergesetz geht an der Realität und den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei". Foto: Bernd Dukiewitz
Frank Oesterhelweg erklärt: "Das Rot-grüne Wassergesetz geht an der Realität und den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei". Foto: Bernd Dukiewitz | Foto: Bernd Dukiewitz

Hannover/Wolfenbüttel. Mehr Aufwand, höhere Unterhaltungskosten und weniger Flächen für die Betriebe. Für Frank Oesterhelweg, hat die öffentliche Anhörung der CDU zum Novellierungsentwurf des Niedersächsischen Wassergesetzes seine Kritik am rot-grünen Regierungsentwurf bestätigt.


Über 100 Betroffene hatten mit Experten aus der Land- und Wasserwirtschaft, den Unterhaltungsverbänden und Kommunen diskutiert. Oesterhelweg: „Rot-Grün agiert beim Wassergesetz an der Realität und den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei – das ist das klare Ergebnis der Anhörung. Im schlimmsten Fall werden Betriebe schließen müssen, ohne dass die vorgesehenen Maßnahmen wirklich nachhaltige Umwelteffekte bringen. Umweltminister Wenzel muss seinen Entwurf massiv überarbeiten.“

Zweifel am Nutzen


Große Zweifel äußerten die betroffenen Verbände beispielsweise am tatsächlichen Nutzen der Maßnahmen, die die Nitratbelastung in Gewässern reduzieren sollen. „Die Vorschläge der Landesregierung gehen weit über die Regelungen des Bundes hinaus – obwohl es in den Betrieben durch technischen Fortschritt bereits einen klaren Trend zu weniger Pflanzenschutz- und Düngemitteln gibt“, so der stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, Frank Oesterhelweg. „Anstatt diese Entwicklung weiter zu unterstützen und sich auf die Umsetzung der neuen Düngeverordnung zu konzentrieren, bringt die Landesregierung zahlreiche Betriebe mit unzumutbaren Forderungen an den Rand ihrer Existenz.“ Viele Betriebe im Norden kämpften aufgrund der Nähe zur Nordsee zudem eher mit einer zu hohen Salzbelastung – Nitrat spiele dort nur eine untergeordnete Rolle.

Da die rot-grünen Vorgaben die bundesweiten überträfen, entstünde darüber hinaus eine Doppelzuständigkeit: „Für die kommunalen Wasserbehörden bedeutet das einen enormen Mehraufwand. Der muss vom Land aufgefangen werden“, fordert Oesterhelweg.

Einig waren sich die Teilnehmer der Anhörung, dass das Gesetz bis zum Ende der Legislaturperiode kaum beschlossen werden könne. „Der Entwurf ist voller Mängel. Es wurde bislang weder die vorgeschriebene Gesetzesfolgenabschätzung noch eine gründliche Beteiligung der betroffenen Verbände vorgenommen“, so der CDU-Fraktionsvize.


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