Osnabrücker Zoll stellt in Bad Bentheim acht Kilogramm Ketamin sicher

Der Osnabrücker Zoll hat am Vormittag des 27. Oktober bei einer Kontrolle eines ICE am Bahnhof in Bad Bentheim acht Kilogramm Ketamin im Wert von rund 300.000 Euro sichergestellt.

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Osnabrücker Zoll stellt 8 Kilogramm Ketamin sicher  (Archiv)
Osnabrücker Zoll stellt 8 Kilogramm Ketamin sicher (Archiv) | Foto: Hauptzollamt Osnabrück via dts Nachrichtenagentur

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Bad Bentheim. Der Osnabrücker Zoll hat am Vormittag des 27. Oktober bei einer Kontrolle eines ICE am Bahnhof in Bad Bentheim acht Kilogramm Ketamin im Wert von rund 300.000 Euro sichergestellt. Das Hauptzollamt Osnabrück teilte mit, dass Beschäftigte den aus Amsterdam kommenden Zug kontrolliert hatten.


Dabei wurde ein mexikanischer Fahrgast überprüft, der angab, von Amsterdam nach Berlin unterwegs zu sein. Der Reisende verneinte die bei Kontrollen übliche Frage nach verbotenen Gegenständen oder Betäubungsmitteln. Weil er einen äußerst nervösen Eindruck machte, entschieden sich die Zöllner, seine Gepäckstücke zu kontrollieren.

In seinem dunkelgrünen Koffer fanden die Beamten unter anderem zehn Kunststoffdosen. Beim Öffnen kam eine kristalline, seifige Substanz zum Vorschein.

Ein Drogentest ergab, dass es sich um Ketamin handelte. Insgesamt wurden acht Kilogramm sichergestellt. Zudem ergab die Überprüfung der Personendaten, dass sich der mexikanische Fahrgast länger als 90 Tage in der Europäischen Union aufgehalten hatte und damit seinen Aufenthaltszeitraum überschritten hatte.

Die Zöllner leiteten Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sowie wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Für aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurde der Tatverdächtige an die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim übergeben.

Die weiteren Ermittlungen zum Ketamin übernahm das Zollfahndungsamt Essen, Dienstsitz Nordhorn. Ketamin ist ursprünglich ein reines Narkosemittel und wird heute noch in der Tiermedizin eingesetzt, kaum noch bei der Behandlung von Menschen. Als verschreibungspflichtiges Medikament unterliegt es nicht dem Betäubungsmittelgesetz, sondern dem Arzneimittelgesetz.

Als gelisteter psychotroper Stoff fällt Ketamin zudem unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz; insbesondere der Handel ist strafbar.

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