Das Land fördert mehrere ÖPNV-Projekte im Landkreis


Der Ausbau des ÖPNV wird vom Land gefördert. Symbolfoto: pixabay
Der Ausbau des ÖPNV wird vom Land gefördert. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Hannover. Das Land Niedersachsen fördert in diesem Jahr insgesamt 292 Einzelprojekte im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit rund 96,6 Millionen Euro. Auch der Landkreis Peine profitiert von diesem Förderprogramm. Das teilt der Peiner Landtagsabgeordnete (CDU) Christoph Plett mit.


Für die Grunderneuerung von Bushaltestellen haben die Gemeinden Ilsede und Wendeburg sowie die Stadt Peine insgesamt voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 425.489 Euro beantragt. Davon werden voraussichtlich 75 Prozent (zirka 319.000 Euro) durch das Land Niedersachsen übernommen. Die genaue Höhe der Förderung erfolgt nach Abrechnung durch den Vorhabenträger.

Die Projekte im Einzelnen



  • Grunderneuerung von vier Haltestellen in der Gemeinde Ilsede, voraussichtliche Gesamtkosten/zuwendungsfähige Ausgaben: 109.602 Euro, Förderquote 75Prozent, mögliche Förderung: 82.201,50 Euro.

  • Grunderneuerung von drei Haltestellen in der Gemeinde Wendeburg, voraussichtliche Gesamtkosten/zuwendungsfähige Ausgaben: 128.700 Euro, Förderquote 75Prozent, mögliche Förderung: 96.525 Euro.

  • Grunderneuerung von fünf Haltestellen im Stadtgebiet Peine, voraussichtliche Gesamtkosten/zuwendungsfähige Ausgaben: 187.187 Euro, Förderquote 75 Prozent, mögliche Förderung: 140.390,25 Euro.

  • Außerdem erhält die Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) einen Zuschuss für die Beschaffung von zwei Omnibussen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach Angabe des Maßnahmeträgers 500.000 Euro. Somit ergibt sich eine möglich Förderquote von 39 Prozent (= 195.000 Euro).


„Die Landesregierung setzt einen klaren Schwerpunkt auf den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Landkreis Peine profitiert davon“, so Christoph Plett.

Hintergrund:


Das Land Niedersachsen legt jährlich ein landesweites Förderprogramm für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf. Die umfassten Förderbereiche sind vielfältig: So sind im Programm insbesondere Infrastrukturprojekte wie der Um-, Ausbau und die Grunderneuerung von Bushaltestellen, zentralen Omnibusbahnhöfen und Busbetriebshöfen, Stadtbahnprojekte in Hannover und Braunschweig, Park&Ride- und Bike&Ride-Anlagen, aber auch Projekte zur Beschleunigung des ÖPNV und zur aktuelleren Information der Fahrgäste (Echtzeitinformationssysteme) sowie die Förderung von Landesbuslinien enthalten. Die Zuschüsse des Landes stammen aus Mitteln des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) und des Regionalisierungsgesetzes (RegG). Das ÖPNV-Förderprogramm wird durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) umgesetzt.

Die Auflistung enthält bewusst keine Angaben über die voraussichtliche Förderhöhe der Landesförderung, sondern beschränkt sich auf die Darstellung der voraussichtlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Ausgaben der aufgeführten Einzelvorhaben.

Die Angaben zu den Gesamtkosten der jeweiligen Vorhaben sowie die zuwendungsfähigen Ausgaben basieren auf Daten zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Bei der Detailplanung der Vorhaben in der Folge kommt es allerdings häufig noch zu betraglichen Veränderungen, die dann auch die Höhe der Zuwendung beeinflussen. Über die konkrete Höhe der Landesförderung für jedes einzelne Projekt kann die Landesnahverkehrsgesellschaft erst entscheiden, wenn sie den Bewilligungsbescheid für das einzelne Fördervorhaben abschließend erteilt. Eine aufgrund der beigefügten Auflistung berechnete voraussichtliche Landeszuwendung kann deshalb von der später tatsächlich bewilligten Zuwendungshöhe abweichen. Aus diesem Grund wird auf die Angabe von voraussichtlichen Förderhöhen verzichtet.

Die grundsätzliche Förderquote für Infrastrukturvorhaben beträgt bei Bushaltestellen, Omnibusbahnhöfen, Park&Ride sowie Bike&Ride-Anlagen 75 Prozent, für Busbetriebshöfe bis zu 70 Prozent und für ÖPNV-Omnibusse 40 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben. Zu Abweichung der Förderquote bei den ÖPNV-Omnibussen kommt es, soweit die Nutzung des Fahrzeugs nicht vollständig im ÖPNV erfolgt oder ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft wird.


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