Peine. Zwar heißt es, dass Geimpfte und Genesene negativ getesteten Personen gleichgestellt werden wenn es um den Zugang zu Geschäften oder beim Besuch im Altenheim geht. Umgekehrt gilt dies aber nicht. Die Erleichterungen, die Geimpfte im Bereich Kontaktbeschränkungen haben, gelten nicht für negativ Getestete. Das stellt der Landkreis Peine in einer Pressemitteilung klar. Und auch in Sachen Kinder gibt es ein Missverständnis aufzuklären.
Die Erleichterungen für Kontaktbeschränkungen gelten nur für Geimpfte und Genesene. Das heißt, dass an einer Familienfeier ein Haushalt und maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt teilnehmen dürfen. Vollständig Geimpfte und Genesene dürfen in beliebiger Zahl dazu kommen und zählen nicht. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für negativ getestete Personen. „Ein negativer Test bringt nichts, um die Personenzahl eines privaten Treffens oder einer Feier zu erhöhen, da Tests bei Kontakten nicht vorgeschrieben und damit nicht notwendig sind. Daher ist beispielsweise eine Konfirmationsfeier mit 14 negativ Getesteten nicht erlaubt“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.
Keine Kindergeburtstage mit mehr als zwei Haushalten
Bei den erlaubten Kontakten werden Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt. „Das bedeutet, dass diese Kinder einem der beiden Haushalte im Rahmen der erlaubten Kontaktbeschränkungen angehören müssen“, stellt Laaß klar. Ein Kindergeburtstag ist daher nur mit den Kindern bis einschließlich 14 Jahren eines anderen Haushaltes möglich. Ein Kindergeburtstag mit beispielsweise zehn elfjährigen Kindern aus zehn Haushalten ist nicht erlaubt.
mehr News aus Peine