Peine. Die Maskenpflicht für Kunden des Einzelhandels und des Öffentlichen Personennahverkehrs besteht seit Montag, 27. April. Innerhalb der vom Land Niedersachsen eingerichteten Eingewöhnungsphase von einer Woche sind durch die Ordnungsbehörden bei Verstößen gezielt Hinweise auf die Einhaltung dieser Maskenpflicht erfolgt. Der Krisenstab des Landkreises Peine weist darauf hin, dass Verstöße ab Dienstag, 5. Mai, entsprechend dem Bußgeldkatalog des Landes Niedersachsen geahndet werden und bittet alle Bürger an den vorgeschriebenen Orten eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies teilt der Landkreis Peine mit.
Neben Mund-Nasenmasken könnten dies auch Schals, Loop-Schals oder geeignete Visiere sein.
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