Peine. Zu den gestrigen Ergebnissen des Koalitionsausschusses von CDU, CSU und SPD in Berlin erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Plett:
„Die bisherige 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte wird nun doch unbefristet verlängert. Das ist ein Erfolg für die Absicherung der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Die Forderung gegenüber der SPD ist erfolgreich durchgesetzt worden. Im Sinne der landwirtschaftlichen Betriebe können die sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse zukünftig rechtssicher fortgeführt werden. Die von der SPD geplante Reduzierung der Arbeitstage für Saisonkräfte mit negativen Folgen für die Betriebe in den Arbeitsspitzenzeiten ist vom Tisch!“
Der Landtagsabgeordnete Christoph Plett habe bereits im Juli diesen Jahres den Bundesarbeitsminister aufgefordert, von den Kürzungsplänen Abstand zu nehmen und die seit 2015 bewährte 70-Tage-Regelung für Saisonkräfte des § 115 SGB IV über den Stichtag 31. Dezember 2018 unbefristet weiterzuführen. Bereits zum Jahr 2015 hatte die damalige Große Koalition die Regelung zur Erleichterung für Saisonbetriebe eingeführt, um die Landwirtschaft wettbewerbsfähig zu halten. Diese spezifische Regelung zur Beschäftigungsdauer ermöglicht es vor allem Saisonbetrieben, wie etwa Spargel-, Obst- und Gemüseerzeugern, Beschäftigungsproblemen zu Saisonspitzenzeiten rechtssicher zu begegnen und den notwendigen Arbeitskräftebedarf zu decken.
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