Peine. Die Stadtwerke Peine warnen in einer Pressemitteilung Haushalte in Peine vor möglichen Mehrkosten im Zusammenhang mit aktuellen Werbeschreiben der DMG Deutsche Messwesen zum Einbau von Smart Metern.
In dem Schreiben werden die jeweilige Straße, ein Installationszeitraum von sechs Wochen und eine Frist für kostenlose Installationstermine genannt. Auch auf gesetzliche Vorgaben und eine Reduzierung der Netzentgelte wird verwiesen. Die Schreiben sind allerdings nicht persönlich an einzelne Kunden adressiert, sondern werden als Postwurfspezial an alle Haushalte in bestimmten Straßenzügen verteilt.
Verbraucherzentrale warnt
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich ausführlich mit den Schreiben der Deutschen Messwesen befasst und warnt vor versteckten Mehrkosten. Sie empfiehlt, Angebote vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen (Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen).
Einbau kostenlos – Betrieb kostet
Im Schreiben der DMG werden eine „kostenlose Installation" und Einbaukosten von „0 Euro" hervorgehoben. Der laufende Messstellenbetrieb ist jedoch nicht kostenlos. Nach den derzeit veröffentlichten Angaben von DMG kostet dieser 99 Euro brutto pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Für die Leistungen der Stadtwerke Peine als grundzuständigem Messstellenbetreiber gelten dagegen gesetzliche Preisobergrenzen. Für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von bis zu 20.000 Kilowattstunden – das betrifft die meisten Privathaushalte – beträgt die gesetzliche Preisobergrenze 50 Euro brutto im Jahr. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber wie DMG sind daran nicht gebunden.
Kein Handlungsdruck durch gesetzte Fristen
Die Stadtwerke Peine stellen deshalb klar: Die genannte Frist ist keine gesetzliche Frist, der Einbau eines Smart Meters ist nur für bestimmte Kundengruppen gesetzlich vorgeschrieben und ein Wechsel des Messstellenbetreibers ist freiwillig. Solange Kunden keinen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen, sind die Stadtwerke Peine für die Messstelle zuständig. Sofern diese unter den gesetzlichen Rollout fallen, statten die Stadtwerke die Messstelle in den nächsten Jahren mit einem Smart Meter aus.
Auch die beworbene pauschale Netzentgeltreduzierung von 107 Euro im Jahr setzt keinen Wechsel zu DMG voraus. Sie beruht auf gesetzlichen Regelungen und gilt unabhängig davon, wer der Messstellenbetreiber ist.
Die beworbene Netzentgeltreduzierung gilt jedoch nur für einen bestimmten Kundenkreis. Sie betrifft Anlagenbetreiber sogenannter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlagen, Batteriespeicher) > 4,2 kW nach §14a EnWG. Der Anlagenbetreiber hat die Wahl zwischen verschiedenen Vergütungsmodellen. Im Falle einer pauschalen Netzentgeltreduzierung erhält der Anlagenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Peine einen tatsächlichen jährlichen Pauschalbetrag von 128,02 EUR brutto.
Zusätzliche Kosten beachten
Voraussetzung für den Erhalt der Netzentgeltreduzierung ist die Ausstattung der Messstelle mit einem Smart Meter und einer Steuereinrichtung. Neben den Kosten für den Smart Meter fallen zusätzliche Kosten für den Betrieb der Steuereinrichtung von 50 EUR brutto pro Jahr an. Die Kosten für die Steuereinrichtung sind im Angebot von DMG nicht enthalten und bei einem Wirtschaftlichkeitsvergleich mit zu berücksichtigen.
Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Netzkunden unter www.stadtwerke-peine.de.

