ZGB antwortet auf kritische Fragen zur neuen Schnellbuslinie


Neue Buslinie zwischen Peine-Salzgitter-Wolfenbüttel. Karte: ZGB
Neue Buslinie zwischen Peine-Salzgitter-Wolfenbüttel. Karte: ZGB

Peine. Der ZGB verkündete im Januar den Plan zur neuen Schnellbuslinie zwischen Peine, Salzgitter und Wolfenbüttel. Michael Kramer von der CDU-Lengede äußerte sich kritisch über das Vorhaben und stellte einen Fragenkatalog zusammen, auf den der ZGB nun antwortete.


Hier sind die Fragen des verkehrspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion Lengede Michael Kramer und die jeweiligen Antworten des ZGBs:
Welche Verbesserungen erwartet die ZGB-Verwaltung auf den im Verbandsgebiet vorgesehenen Schnellbuslinien zum bestehenden Angebot?

Die Linienvorschläge in dem PTV-Gutachten für landesbedeutsame Buslinien beruhen auf den in der Vorlage 2017/16 dargestellten Kriterien. In den meisten Relationen bestehen zumindest auf Teilabschnitten bereits RegioBus-Linien oder lokale Buslinien.

Die vorhandenen RegioBus-Linien verfügen über ein getaktetes Bedienungsangebot und stellen dort, wo es möglich ist, Anschlüsse zum SPNV her. Inwieweit durch die Einrichtung schneller, direkt geführter Landesbuslinien das Bedienungsangebot weiter verbessert bzw. attraktiver gestaltet und eine zusätzliche Nachfrage generiert werden kann, bleibt den jeweiligen Korridoruntersuchungen vorbehalten. Prinzipiell zielen die Landesbuslinien darauf ab, ähnliche Aufgaben wie die RegioBus-Linien zu erfüllen.



Ist eine wesentliche Nachfrage von Fahrgästen zwischen den Mittelzentren zu erwarten, die den finanziellen Aufwand rechtfertigt?

Durch den Fördererlass wird unter definierten Voraussetzungen eine Förderung durch das Land Niedersachsen gewährt. Die potentielle Nachfrage ist durch die vorliegende Mobilitätsuntersuchung des ZGB bekannt; sie ist in den einzelnen Untersuchungskorridoren unterschiedlich. Das PTV-Gutachten enthält Prognosen zu den zu erwartenden Fahrgastzahlen; allerdings würde ein Teil dieser Fahrgäste auch von den vorhandenen Linien abgezogen. Das aber wäre wegen der Einnahmeverluste auf bestehenden Linien bei der Kalkulation als zusätzlicher Ausgleichsbedarf zu berücksichtigen.

Es ist damit zu rechnen, dass auch unter Einbezug der Landesförderung ein vom ZGB zu tragendes Defizit verbleiben wird. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 5 Jahre. Es handelt sich also um eine Anschubfinanzierung mit der Erwartung, dass sich die jeweilige Landesbuslinie anschließend entweder selbst tragen oder verbleibende Defizite vom Aufgabenträger übernommen werden.



Sollen in der Folge vorhandene RegioBus-Linien ausgedünnt oder umgewandelt werden?

Die Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend zu beantworten. Die Verwaltung hat Überlegungen zur Landesbuslinie Helmstedt – Wolfsburg aufgenommen. Da die bestehende RegioBus-Linie 380 ein den Landesbuslinien vergleichbares Angebot und auch in Helmstedt und Wolfsburg Anschlüsse an die Nahverkehrszüge hat, ist zu klären, welche Förderhöhe bei einer „Umbenennung“ der RegioBus-Linie zur Landesbuslinie zu erwarten wäre. Die Höchstförderung würde wahrscheinlich nur in Betracht kommen, wenn es sich um ein neues bzw. zusätzliches Angebot handelt.

Ausdünnungen des Angebots könnten theoretisch eintreten, wenn Orte nicht mehr bedient werden, weil die Landesbuslinie aufgrund der Vorgaben des Fördererlasses einen direkteren Linienverlauf erhalten würde als die bestehende (Regio-) Buslinie. In diesem Fall müssten diese Orte durch andere Linien bedient werden, was dort zu einem erhöhten Aufwand führen dürfte.



Sind Erhebungen über den Bedarf von Schnellbuslinien im ZGB vorgenommen worden oder ist dies beabsichtigt?

Die Verwaltung war bei der Untersuchung durch das Ingenieurbüro PTV beteiligt. Dabei ging es vor allem um die Kriterien

• Schließung von Lücken im Netz des Schienenpersonennahverkehrs
• Anbindung von Mittelzentren an Oberzentren bzw. an SPNV-Haltepunkte
• Räumliche Lückenschlüsse im SPNV-Netz

Da eine Antragstellung nicht verpflichtend ist, wird vor jedem Antrag zu klären sein – ggf. auch nach Abstimmung mit der LNVG als zuständige Förderbehörde –, welche Aufwendungen, welche Erlöse, welche Förderung des Landes und welches resultierende Defizit zu erwarten ist. Außerdem müssen die Auswirkungen auf die bestehenden Buslinien berücksichtigt werden.



Wie hoch werden die Nutzerzahlen auf den zwei vorgeschlagenen Linien geschätzt?

Nach dem PTV-Gutachten werden folgende Fahrgastzahlen geschätzt:

Landesbusrelation Fahrgastzahlen laut PTV-Gutachten

12 Wolfsburg – Helmstedt 750, davon 260 auf der Gesamtstrecke

13 Peine – Wolfenbüttel 1500, davon 20 auf der Gesamtstrecke

Als Datengrundlagen (Stand: 2014) wurden unter anderemEinwohnerzahlen, Übernachtungszahlen, sozialversicherungspflichtig Beschäftige, Pendlermatrizen (BfA), Hochschulstandorte, Schienenverkehrsmodell (PTV-Modell), Pkw-Verflechtungsmatrizen und Pkw-Reisezeiten (Landesverkehrsmodell Niedersachsen, Analysejahr 2010), Raumstrukturbezogene Mobilitätskennzahlen aus MID, Fahrgastnachfragedaten SPNV und paralleler Buslinien (sofern vorhanden) bereitgestellt.



Ist beabsichtigt, für statistische Erhebungen zur Antragstellung an das Land Niedersachsen, Gutachten zu vergeben?

Das ist derzeit nicht vorgesehen.



Wie wird die Beauftragung eines Verkehrsunternehmens, bei bisher an unterschiedliche Verkehrsunternehmen vergebenen Strecken erfolgen?

In der Vorlage ist ausgeführt, dass gem. Nummer 4.4 des Fördererlasses Betriebsleistungen auf Grundlage eines linienspezifischen oder eines die Linie beinhaltenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach der VO (EG) 1370/2007 sowie einer Linienverkehrsgenehmigung nach dem PBefG zu erbringen und vom Zuwendungsempfänger unter Verwendung der Förderung zu finanzieren sind.

Eine schnelle Umsetzung von Landesbuslinien ist insofern nur möglich, wenn auf einen vorhandenen Dienstleistungsauftrag zurückgegriffen werden kann. Das gilt insbesondere für die Verbindung Wolfsburg – Helmstedt, wobei hier sowohl der Landkreis Helmstedt als auch die Stadt Wolfsburg großes Interesse an einer schnellen Realisierung zum Ausdruck gebracht haben. In diesem Bereich ist die KVG Braunschweig tätig, die durch eine Direktvergabe gem. Art 5 Abs. 2 der EU-VO 1370/2007 mit der Durchführung von Verkehrsleistungen im Raum Wolfsburg/Helmstedt beauftragt ist. Daher wird der ZGB diese Linie prioritär behandeln und prüfen, in wie weit dieses Landesbusangebot eingesetzt und die Förderung beauftragt werden kann.

Für die Landesbuslinie Peine – SZ-Lebenstedt – Wolfenbüttel sind drei RegioBus-Linien von gegenwärtig zwei unterschiedlichen Unternehmen betroffen, so dass hier ein neuer einheitlicher Dienstleistungsauftrag für die gesamte Landesbuslinie erforderlich wäre.



Wird bei den einzurichtenden Schnellbuslinien von der bisherigen Praxis der Vergabe von Linienbündeln abgewichen?

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand würde ggf. bei der Umsetzung von Landesbuslinien von der bisherigen Praxis der Vergabe von Linienbündeln abgewichen. Es ist noch zu klären, ob eine beabsichtigte Umsetzung von Landesbuslinien die Überarbeitung und Fortschreibung des Nahverkehrsplans erforderlich macht. In diesem Fall müssten die betroffenen Teilnetze überarbeitet werden.



Wie ist hierbei der in der Anlage angesprochene zeitliche Vorlauf für die Strecke Peine – SZ-Lebenstedt – Wolfenbüttel einzuschätzen?

Zunächst muss durch die Verwaltung untersucht werden, welche Variante für die Linienführung in Frage kommt. Anschließend müssen Aufwendungen, Erlöse, der Umfang der Landesförderung und die Auswirkungen auf die vorhandenen Buslinien einschl. der rechtlichen Fragen aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes geklärt werden. Insgesamt betrachtet muss die Einrichtung einer Landesbuslinie wirtschaftlich vertretbar sein und für die Fahrgäste eine bessere Bedienung eintreten.

Da nach derzeitigem Stand davon auszugehen ist, dass keine Direktvergabe nach der EU-VO 1370/2007 möglich ist, müsste ein Vergabeverfahren vorbereitet werden. Die vorgenannten Untersuchungen der Verwaltung werden einige Monate in Anspruch nehmen. Es ist davon auszugehen, dass anschließend eine Entscheidung der Beschlussgremien erforderlich ist, ob ein Förderantrag gestellt werden soll.

Falls der Nahverkehrsplan angepasst werden muss, können bis zu dessen Neufassung bis zu drei Jahre vergehen. Bis zu einem Förderantrag würde in diesem Fall eine entsprechend längere Zeit vergehen.

Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 60 Monate. Die Betriebsaufnahme der neuen oder der aufgewerteten landesbedeutsamen Buslinie muss vor dem 31.12.2021 erfolgen. Insofern wäre die erforderliche Zeit vorhanden.


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