Polizei jagt nächtlichen Geisterfahrer auf der A39

Der Falschfahrer hat offensichtlich auch einen Unfall verursacht, bei dem ein Mann verletzt wurde.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. In der vergangenen Nacht kam es auf der A39 in Fahrtrichtung Kassel durch einen Falschfahrer zu einem Verkehrsunfall sowie zu Verkehrsgefährdungen. Dies teilte die Polizei mit.



Der Falschfahrer fuhr mit einem grünen Daimler entgegen der Fahrtrichtung auf der Richtungsfahrbahn Kassel der A39 zwischen den Anschlussstellen Salzgitter Thiede und Cremlingen. Ihm entgegen kam ein 36-jähriger Fahrer, der gerade noch ausweichen und somit eine Kollision verhindert konnte, bevor er die Polizei informierte.

Wenig später konnten die eingesetzten Polizeibeamten den Falschfahrer auf Höhe der Anschlussstelle Rautheim feststellen und versuchten den Fahrer auf der parallel führenden Fahrbahn Richtung Salzwedel zum Anhalten oder Wenden zu bewegen. Dies verlief erfolglos.

Daraufhin entschieden sich die Beamten ihren Weg weiter fortzusetzen und den potenziellen Gegenverkehr aus Richtung Wolfsburg an der Anschlussstelle Cremlingen zu verlangsamen. Im weiteren Verlauf verloren die Beamten den Falschfahrer aus den Augen. Trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen konnte der Verursacher nicht mehr festgestellt werden. Der Fahrer ist demnach bislang noch unbekannt.

Verletzter Autofahrer


Während der Fahndungsmaßnahmen entdeckten die eingesetzten Polizeibeamten einen 58-jährigen Autofahrer auf der A39 in Fahrtrichtung Kassel auf dem Standstreifen. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme vor Ort wurde bekannt, dass der Falschfahrer zuvor einen Verkehrsunfall zwischen den Anschlussstellen Rüningen Süd und Salzgitter Thiede verursachte und sich anschließend vom Verkehrsunfallort entfernte. Durch die Kollision wurde der Seitenspiegel und die Fensterscheibe der Fahrerseite des 58-Jährigen beschädigt. Hierbei verletzte sich dieser an der Hand. Die Ermittlungen dauern an. Es wurde durch die Polizei unter anderem ein Strafverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehres und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eingeleitet.


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