Region. Zum 1. Juli tritt die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Verkehrsteilnehmer müssen sich auf einige Änderungen bei Bußgeldern einstellen. Mit der Gesetzesänderung wird außerdem die Grundlage für den digitalen Führerschein gelegt, wie der ADAC in einer Pressemitteilung berichtet.
Beim sogenannten Punktehandel übernehmen Dritte gegen Bezahlung Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote für den tatsächlichen Verkehrssünder. Dies funktioniert, indem sich eine andere Person bei der Behörde fälschlicherweise selbst als Fahrer angibt. Ziel ist es, ein drohendes Fahrverbot oder den Führerscheinverlust zu umgehen. Bisher handelte es sich dabei um eine rechtliche Grauzone – wer am Punktehandel beteiligt ist, muss in Zukunft jedoch mit Konsequenzen rechnen. Künftig ist es verboten, eine Behörde durch falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit zu täuschen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Neue Technik gegen Falschparker
Die StVG-Novelle enthält darüber hinaus eine gesetzliche Grundlage für eine weitgehend automatisierte Überwachung von Parkverstößen im ruhenden Verkehr durch sogenannte Scancars. Damit sollen sowohl Schwarzparker (Parken ohne entsprechende Berechtigung) als auch Falschparker (Parken im Haltverbot) erfasst werden können. Ob und in welchem Umfang sich diese Technik in der Praxis bewährt, bleibe laut ADAC abzuwarten. Aus Sicht des Automobilclubs können Scancars Kommunen und Gemeinden zwar bei der Ahndung von Parkverstößen unterstützen, sie sind jedoch keine flächendeckende Lösung und lösen nicht das grundsätzliche Parkplatzproblem.
Bußgeldfrist verlängert
Für Verbraucher wird auch eine weitere Änderung relevant: Die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wird von drei auf sechs Monate verlängert. Konkret bedeutet das, dass Autofahrer nach einem Verkehrsverstoß deutlich länger als bisher mit einem Bußgeldverfahren rechnen müssen.
Digitaler Führerschein soll kommen
Außerdem schafft die Gesetzesänderung die Grundlage für den digitalen Führerschein. Dieser soll im Laufe des Jahres über eine Smartphone-App zur Verfügung stehen, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Künftig sollen Fahrzeugdokumente, wie der Führerschein, bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden können. Dies soll beispielsweise die Nutzung von Mobilitätsangeboten, wie etwa Carsharing erleichtern. Der klassische Scheckkartenführerschein bleibt weiterhin uneingeschränkt gültig.

