Liebenburg. Vor einem halben Jahr wurde am Braunschweiger Landgericht das Urteil in einem der wohl spektakulärsten Prozesse der Region gesprochen. Der 51-jährige Bundespolizist Martin G. aus Othfresen wurde in einem Indizienprozess wegen des Mordes an seinem Freund Karsten Manczak zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da seitens der Verteidigung Revision eingelegt wurde. Das Verfahren ist auch nach sechs Monaten noch nicht abgeschlossen.
Bereits einen Tag nach dem Urteilsspruch, am 1. Juni, wurde seitens der Verteidigung Revision eingelegt. Doch bis heute wurde noch keine Entscheidung getroffen, ob das Verfahren noch einmal neu vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt wird. Die Akten seien noch nicht einmal beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingegangen, erklärt der dortige Pressesprecher Christian Fastermann auf Nachfrage von regionalHeute.de.
Entscheidung kann dauern
Dass auch ein halbes Jahr nach dem Einlegen der Revision noch keine Entscheidung gefallen ist, sei nicht unüblich. Bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, ob der Fall neu verhandelt wird, kann noch einige Zeit vergehen, weiß der Bonner Anwalt Martin Nitschmann, der G. während des Prozesses verteidigt hat. Nachdem das schriftliche Urteil zugestellt wird, habe die Verteidigung vier Wochen Zeit, den Einspruch zu begründen. Das sei auch vor kurzem erfolgt, so Nitschmann. Erst danach werden die Akten zur Generalstaatsanwaltschaft gesendet und von dort mit dem Antrag an den Bundesgerichtshof weitergeleitet. Hierfür würde es aber keine starren Fristen geben. Es könne Monate dauern, aber auch zwei Jahre. Das habe er alles schon erlebt, erklärt der Anwalt. Auch die Vertreter der Nebenklage werden zur Revision Stellung nehmen, ergänzt Landgerichts-Sprecherin Lisa Rust.
Untersuchungshaft bleibt bestehen
Am 19. Mai 2021 hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den damals 50-jährigen Martin G. Haftbefehl wegen Mordes beantragt. Seither sitzt G. in Untersuchungshaft. Dort bleibt er auch, bis der Bundesgerichtshof eine Entscheidung getroffen hat, sagt Martin Nitschmann.
Martin G. soll im April des vergangenen Jahres seinen guten Freund Karsten Manczak getötet haben. G., der seit Jahren ein Verhältnis mit der Frau des mutmaßlichen Opfers gehabt haben soll, soll seinen Kontrahenten aus dem Weg geschafft haben, um mit seiner Geliebten zusammen sein zu können. Dazu soll er den 51-jährigen Karsten Manczak in den frühen Morgenstunden des 13. April 2021 in dessen Garten gelockt und ihn mit einer Schlag- oder Stichwaffe getötet haben. Die Staatsanwalt geht davon aus, das G. eine sogenannte Pistolenarmbrust verwendet hat. Nach der Tat soll er das Opfer weggeschafft haben. Wohin, ist bis heute nicht klar. Die Leiche von Karsten Manczak wurde nie gefunden. Der Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht stützte sich rein auf Indizien. Am Ende des gut sechsmonatigen Prozesses stand das Urteil lebenslänglich.
Familie sucht weiter
Nach der Leiche von Karsten Manczak wird nach wie vor gesucht. Die Familie startet regelmäßig private Suchaktionen, um die sterblichen Überreste von Karsten Manczak zu finden. Erst kürzlich erfolgte wieder ein Aufruf über Facebook. Darin wird berichtet, dass man die Suche ausweiten wolle. Zuletzt wurde im Bereich Vechelde gesucht. Ohne Erlog. Nun der erneute Aufruf. Die Bevölkerung wird darum gebeten die Augen aufzuhalten. Vor allem in alten und verlassenen Gebäuden, Bunkern, Ruinen und Höhlen. Insbesondere der Großraum Hannover sei aufgrund der gesamten Ermittlungsergebnisse der Sonderkommission als ein mögliches Ablage-Gebiet zu betrachten.
Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der Ablageort des Leichnams möglicherweise mit einer Baustelle getarnt wurde. Laut Polizei seien durch Martin G. verschiedene Baumaterialien gekauft wurden, die bei einer späteren Hausdurchsuchung nicht aufgefunden wurden.
Wer der Familie bei zukünftigen Suchaktionen helfen möchte, kann sich unter der folgenden Email-Adresse melden: findet.karsten@aoutlook.de.
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