Abwahl des zweiten Bürgermeisters: Ein Statement von Roßmann

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Wird Stefan Roßmann sein Amt behalten? Foto: Rudolf Karliczek
Wird Stefan Roßmann sein Amt behalten? Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Am morgigen Mittwoch wird entschieden, ob der zweite Bürgermeister Stefan Roßmann sein Amt behalten darf. Die M.B.S. hatte sich zuvor schützend vor ihren Fraktionsvorsitzenden gestellt. Nun folgt eine persönliche Stellungnahme.


Bereits am Samstag stellte sich die Fraktion der Mündigen Bürger Salzgitter (M.B.S.) geschlossen hinter ihren Vorsitzenden Stefan Roßmann. Selbstverständlich würde es "keinen Grund für eine Abwahl" geben, erklärte Fraktionsgeschäftsführer Horst Rubin. Der zweite Bürgermeister hätte ihr vollstes Vertrauen. Man bat alle Bürger um Unterstützung.

Am 14. Februar hatte die CDU-Ratsfraktion die Abberufung Roßmanns "mit sofortiger Wirkung" beantragt. Jüngst schlossen sich FDP und DIE LINKEN dem Gesuch an. Zuvor hatte die Verwaltung, durch Eric Neiseke, mitgeteilt, dass die "Verurteilung" des zweiten Bürgermeisters, nach ausführlicher Prüfung, keine Relevanz für seine Arbeit im Amt bedeuten würde - die 60 Tagessätze, die ihm auferlegt worden sind, lägen deutlich unter der Grenze, die zu einem Ausschluss im Rat führen würde.

Das Zünglein an der Waage ist nun die SPD. Wird sie sich in der morgigen Ratssitzung auch gegen den zweiten Bürgermeister stellen, wird er sein Amt verlieren. Zuletzt sei sich die Fraktion noch nicht ganz schlüssig gewesen, wie Vorsitzender Ulrich Leidecker in einem Telefonat am Montag mitteilte.

Gegendarstellungvon Stefan Roßmann


(ungekürzt)

Was in der Zeitung steht!


(Im Original folgt ein Verweis auf das gleichnamige Lied von Reinhard May)

Stellungnahme der Stadt Salzgitter.


Der durch das Amtsgericht Salzgitter erlassene rechtskräftigeStrafbefehl hat keine rechtliche Auswirkung auf ihre öffentlichen Ehrenämter „Ortsratsmitglied, Ratsmitglied und 2. Bürgermeister“da die Voraussetzungen des Paragraphen 45 Strafgesetzbuch (Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts) nicht erfüllt sind.


Der Strafbefehl ist kein Urteil, so sein Rechtsanwalt „Dr.Leibner“.


Alle Anschuldigungen und Verurteilungen basieren auf in der Presse gestreuten Informationen. Es sind Teile der Akten aus dem Zusammenhang zitiert worden, Vorwürfe, die auf Vermutungen basieren, die überhaupt nicht belegbar sind und einer Beweislast bei Gericht nicht standgehalten haben (Beweislast und Beweiskraft).


Diese Fake News und der Umgang der Presse damit, verformen unsere Gesellschaft und das Demokratieverständnis. Sie haben schon die unheimliche Macht entwickelt, durch gezielte Manipulationen sogar meine Wahl zum 2. Bürgermeister rückgängig zu machen.


Wollen Sie das wirklich zulassen?


Der Inhalt von staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Akten ist vertraulich und darf Dritten grundsätzlich nicht zugänglich gemacht werden. „Datenschutz“


Hinzu kommt mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung.


Es ist aus rechtlicher Sicht unerträglich, wenn unter Verletzung dieser Rechtsinstitute Informationen für politische Angriffe instrumentalisiert werden, die in rechtswidriger Weise verbreitet werden.


Der Informant sollte sich öffentlich zu seiner Tat bekennen


und seine Beweggründe darlegen.


Es ist aus rechtsstaatlich Sicht äußerst bedenklich, wenn aufgrund meiner Abwägung und dem Wunsch und dem Bestreben meine Familie zu schützen, ich mich nunmehr Angriffen im politischen Bereich ausgesetzt sehe, die gerade auf die Zerstörung meiner moralischen und wirtschaftlichen Integrität abzielen.


Können sie das mit ihren Gewissen vereinbaren?



Nachtrag


Die Redaktion erreichten mehrere Rückfragen bezüglich des Inhaltes der hier veröffentlichten Gegendarstellung. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Stefan Roßmanns eigene Worte und seine persönliche Meinung zu den Geschehnissen. Das entlastende Schreiben von Eric Neiseke und eine juristische Stellungnahme eines Anwalts liegen regionalHeute.de in digitaler Kopie vor.


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