Einigung mit dem Land: Weniger Flüchtlinge für Salzgitter

Die Zuweisung von Flüchtlingen nach Salzgitter werde lageangepasst auf maximal 200 im Jahr begrenzt. Dies sollen vor allem Personen sein, die für sich selbst sorgen können.

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Symbolbild | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Salzgitter. Die Zuweisung von Flüchtlingen nach Salzgitter wird lageangepasst begrenzt. Der Zuzugstopp für anerkannte Flüchtlinge bleibt bestehen. Darauf haben sich Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) und der Landtagsabgeordnete Stefan Klein (SPD) mit dem Niedersächsischen Innenministerium geeinigt. Das berichtet die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung.



Oberbürgermeister Frank Klingebiel erläutert: „Nach langen und intensiven Gesprächen, die ich und Landtagsabgeordneter Stefan Klein gemeinsam mit Innenministerin Daniela Behrens geführt haben, gab es gestern eine Verständigung zwischen der Innenministerin und mir, das bisherige Verfahren der Zuweisung und Verteilung von Geflüchteten vorübergehend der Lage in Salzgitter anzupassen. Ich bin sehr erleichtert, dass MdL Stefan Klein und ich die Innenministerin in eindringlichen Schilderungen von der niedersachsenweit einzigartigen Flüchtlingssituation und den damit einhergehenden großen Herausforderungen in unserer Stadt überzeugen konnten."

Klingebiel dankt der Innenministerin Daniela Behrens für die erneute temporäre Atempause, die der Stadt ab Oktober 2023 für die Aufnahme, Betreuung und vor allem Integration der in Salzgitter lebenden Flüchtlinge gewährt werde. Diese Atempause sei auch zwingend notwendig, um den sozialen Frieden in Salzgitter nicht weiter zu gefährden. Mit der Begrenzung, innerhalb des nächsten Jahres nicht mehr als 200 Zuweisungen und damit Verteilungen von Flüchtlingen nach Salzgitter vorzunehmen, und dem grundsätzlichen Zuweisungsstopp für Kinder und Jugendliche würden die am Limit stehenden Bildungseinrichtungen Kita und Schule jetzt in ihrer enorm hohen persönlichen Arbeitsbelastung nicht noch zusätzlich herausgefordert. "Dies ist ein wichtiges Signal an alle in Kita und Schule tätigen Fachkräfte“, so Klingebiel.

Weitere Unterstützungsbedarfe


MdL Stefan Klein ergänzt: „Diese Einigung mit dem Land zeigt, dass sowohl unsere Situation auf Landesebene gesehen und andererseits auch unsere eigenen Bemühungen anerkannt werden. Es ist aber auch offensichtlich, dass es für das Miteinander in unserer Stadt neben dieser Vereinbarung weitere Unterstützungsbedarfe gibt, beispielsweise im Bildungsbereich.“ Stefan Klein führt weiter aus. „Die Zusage, vor allem Geflüchtete zuzuweisen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit sichern werden beziehungsweise bei Betrachtung ihrer bisherigen Schul-, Ausbildungs-, Einkommens- sowie familiären Lebenssituation davon auszugehen ist, nutzt den hiesigen Unternehmen und führt nicht zu weiteren Ausgaben und ist daher ebenfalls zu begrüßen.“

Konkret lautet die Verständigung:


1. In die Stadt Salzgitter werden innerhalb eines Jahres nicht mehr als 200 Zuweisungen und damit Verteilungen erfolgen. Eine Zuweisung und Verteilung von Geflüchteten darüber hinaus wird vorläufig ausgesetzt. Die Stadt Salzgitter erklärt sich bereit, in jedem Fall nicht weniger als 200 Geflüchtete innerhalb eines Jahres aufzunehmen.

2. Diese Verfahrensweise beginnt mit der Festsetzung des Gesamtverteilkontingents zu Beginn des Monats Oktober 2023 zu laufen und endet zum 30. September 2024.

3. Die durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen erfolgenden Festsetzungen für die Stadt Salzgitter bleiben hiervon unberührt. Eine etwaige Unterquote ist ab dem 1. Oktober 2024 in Abstimmung mit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen abzubauen.

4. Sofern sich der Aufbau einer Unterquote abzeichnet, vereinbaren die Stadt Salzgitter sowie die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zeitnah einen verbindlichen Abbauplan dieser Unterquote, welcher mit Ablauf des 30. September 2024 in Kraft tritt.

5. Die Zuweisung von verteilfähigen Kindern und Jugendlichen bleibt auf Anspruchsfälle beschränkt.

6. Es sollen vordringlich alleinreisende Geflüchtete der Stadt Salzgitter zugewiesen und in diese verteilt werden, welche ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit sichern oder bei Betrachtung der bisherigen Schul-, Ausbildungs-, Einkommens- sowie familiären Lebenssituation zu erwarten ist, dass diese ihren Lebensunterhalt im Sinne von § 2 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes sichern werden.

Zuweisungsstopp wurde aufgehoben


Im August 2022, als Bund und Länder einen geregelten Verteilungsmodus für Flüchtlinge und Vertriebene etablierten, wurde der seit Oktober 2017 bestehende Zuweisungsstopp für Salzgitter vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport aufgehoben. Die Bitte des Oberbürgermeisters Frank Klingebiel an den damaligen Niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius aus Oktober 2022 führte zu keiner anderen Entscheidung, obwohl Oberbürgermeister Frank Klingebiel eindringlich auf die immer noch bestehende besondere Lage in Salzgitter hingewiesen hatte.


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