Emire-Schütze muss sich ab dem 27. Juni vor Gericht verantworten

von Nick Wenkel


In der Silvesternacht wurde die zwölfjährige Emire vor ihrem Elternhaus in Thiede angeschossen. Foto: Dieter Schneider
In der Silvesternacht wurde die zwölfjährige Emire vor ihrem Elternhaus in Thiede angeschossen. Foto: Dieter Schneider | Foto: Dieter Schneider

Salzgitter. Der 68-Jährige, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, weil er die 12-Jährige Emire in der Silvesternacht mit einer Pistole anschoss, muss sich ab dem 27. Juni vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten. Vorgeworfen wird ihm versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung.


Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in der Silvester-Nacht am 1. Januar aus dem geöffneten Fenster eines Cafés in Salzgitter mindestens sieben Schüsse aus einer scharfen Waffe in Richtung des Gehwegs der gegenüberliegenden Straßenseite abgegeben zu haben, auf dem sich zu der Zeit zahlreiche Menschen aufhielten, so die Staatsanwaltschaft.

Schuss mit Absicht


Es habe sich um eine Pistole des Kalibers 9mm gehandelt, die er ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis besessen haben soll. Einer dieser abgegebenen Schüsse traf ein 12-jähriges Mädchen von hinten links. Es kam hierbei zu einem Durchschuss unter anderem der Lunge, so dass das Opfer unverzüglich im Krankenhaus behandelt und notoperiert werden musste. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich bei dem Geschehen nicht um ein Versehen oder einen Unglücksfall gehandelt hat. Vielmehr geht der Anklagevorwurf dahin, dass der Angeschuldigte durch sein Verhalten die Möglichkeit und konkrete Gefahr des Todes anderer Menschen und konkret auch des getroffenen Mädchens erkannt hat und dennoch mit ausgestrecktem Arm in Richtung der Menschenmenge geschossen hat.

5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe


Genaue Motive oder Hintergründe dieses Verhaltens sind bis heute nicht bekannt. Der unmittelbar nach der Tat festgenommene Angeschuldigte hat die Schüsse zwar eingeräumt, jedoch bestritten, auf das Mädchen oder andere Menschen gezielt zu haben. Er befindet sich seit dem Vorfall in Untersuchungshaft. Strafrechtlich ist er bisher noch nicht in Erscheinung getreten. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren bis zu 15 Jahren. Unter Umständen könne dieser Strafrahmen gemildert werden, da es sich um einen Versuch handelt.

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