G-20-Urteil: Das sagen unsere Bundestagskandidaten dazu

von Frederick Becker


Symbolfoto: Werner Heise
Symbolfoto: Werner Heise | Foto: Werner Heise

Salzgitter/Wolfenbüttel. Ein Hamburger Amtsgericht hat jüngst einen Niederländer im Zusammenhang mit den G-20-Krawallen zu zwei Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Wir fragten unsere Bundestagskandidaten nach ihrer Meinung zu dem Urteil.


Dem 24-Jährigen werden Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und schwerer Landfriedensbruch zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte lediglich ein Jahr und acht Monate gefordert.

Das meinen die Kandidaten:


Ghalia El Boustami (Grüne):

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Ghalia El Boustami. Foto: Dontscheff



"Ich distanziere mich kategorisch von jeglicher Form der Gewalt, egal, wer sie ausübt. Gewalt ist nie eine Antwort. Ich begrüße, dass bei den Randalen rund um den G20-Gipfel die Ermittler ihre Arbeit machen. Jedoch überrascht mich die Härte des Urteils, zumal die Staatsanwaltschaft deutlich weniger gefordert hatte. Hier will man eindeutig ein Zeichen setzen. Verhältnismäßig finde ich es nicht. Das Urteil des Richters ist aber grundsätzlich zu respektieren. Die Verteidigung hat angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Daher bleibt abzuwarten, wie der Prozess endet. Generell erwarte ich, dass in einem Rechtstaat die gleichen Regeln für alle gelten. Wie gut es gewesen wäre, im NSU-Prozess zum Beispiel genau den gleichen Eifer in der Suche und Verurteilung der rechtsextremen Täter zu zeigen. Auch im Falle von Oury Jalloh beispielsweise - der aktuell wiederaufgerollt wird - wurde sehr zurückhaltend geforscht. Das stimmt mich nachdenklich. Beim G20-Gipfel haben übrigens mehr als 10.000 Menschen friedlich demonstriert. Leider haben die Krawallen diese Bewegung in den Schatten gestellt und diskreditiert. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass die Versammlungsfreiheit unangetastet bleibt."

Für den AfD-Kandidaten Dr. Manfred Wolfrum antwortete Pressesprecher Klaus Heid

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Dr. Manfred Wolfrum. Foto: AfD



"Die AfD-Fraktionen in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel begrüßen es, dass ein Richter am Hamburger Amtsgericht ein spürbares Zeichen gegen Gewalt, in diesem Fall gegen linke Gewalt, gesetzt hat. Der Richter führte aus, dass „…Polizisten kein Freiwild für die Spaßgesellschaft sind oder, wie Freizeitforscher das verharmlosend nennen, für erlebnisorientierte Gewalttäter". Die AfD beklagt seit Langem, dass fehlender Respekt gegenüber Polizistinnen und Polizisten immer wieder dazu führt, dass nicht nur verbal angegriffen wird, sondern, wie in Hamburg erschreckend zu beobachten, auch mit äußerster Brutalität gegen Beamte vorgegangen wird. Das Urteil, das deutlich über dem Strafmaß lag, das die Staatsanwaltschaft forderte, ist angemessen und richtig. Immerhin hatte der Beschuldigte Flaschen auch in Richtung Gesicht des Polizisten geschleudert. Dass es hierbei nicht zu einem Tötungsdelikt eskalierte, lag lediglich an der Ausrüstung und Schutzbekleidung des Beamten, die Schlimmstes verhinderte. Schwerste Verletzungen und auch den Tod eines Polizeibeamten herbeizuführen, muss als versuchtes Tötungsdelikt, also auch als versuchter Mord gewertet werden, was die Strafe dann sogar relativ harmlos wirken lässt. Dass der Richter ein Zeichen setzte, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist, kann und muss nur begrüßt werden, um künftig linken Chaoten und erlebnisorientierten Gewalttätern eben diesen Spaß durch das Erleben einer mehrjährigen Haftstrafe zu verderben."

Uwe Lagosky (CDU)

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Uwe Lagosky. Foto: CDU



"Der Täter hat seinen Beitrag dazu geleistet, dass Hamburg einem Bürgerkriegsgebiet glich. Er ist extra aus den Niederlanden angereist, weil er Menschen verletzen wollte. Ganz bewusst hat er sich an den „Welcome to Hell“-Ausschreitungen beteiligt und nun trägt er die Konsequenzen für sein Handeln. Im Frühjahr haben wir unter großem Beifall eine Verschärfung des Strafrechts beim Angriff auf Vollstreckungsbeamte beschlossen. Damit haben wir unseren Willen ausgedrückt, dass Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte und Einsatzkräfte mit Freiheitsstrafen belegt werden sollen. In diesem Fall kommen noch weitere Tatbestände, wie unter anderem Landfriedensbruch, dazu. Ich möchte allen Polizistinnen und Polizisten dafür danken, dass sie die Bevölkerung vor solchen Gewalttätern schützen."


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