Salzgitter. Der Mehrheit des Rates hat in seiner Sitzung im Mai beschlossen die Pestalozzi-Förderschüle abzuschaffen. Seitdem herrscht Aufruhr bei vielen betroffenen Eltern. Die CDU-Fraktion, die bereits seit Anfang der Diskussion für den Erhalt der Schule stimmte, konfrontierte die Verwaltung nun mit einem Fragenkatalog zum aktuellen Sachverhalt.
Die Landesregierung hatte eigentlich beschlossen, dass es Kommunen als Schulträger freigestellt ist, ob sie die Förderschulen noch bis 2027/28 fortführen. Der Rat der Stadt Salzgitter hatte aber beschlossen, dies nicht in Anspruch zu nehmen und die Schule bereits 2022/23 zu schließen, damit wollte man vor allem den Inklusionsgedanken stärken.
Dafür hatte sich unter anderem Marcel Bürger von den Grünen ausgesprochen (regionalHeute.de berichtete). Die CDU-Salzgitter hingegen spricht sich gegen eine frühzeitige Schließung aus, da durch die bereits angespannte Schulsituation mit erheblichen Problemen zu rechnen sei (regionalHeute.de berichtete).
Was hat sich durch den Beschluss verändert?
Nach Informationen der Verwaltunghabe es vor dem Ratsbeschluss zehn feste Anmeldungen sowie fünf Nachfragen gegeben. Nach dem Beschluss hätte es fünf weitere Nachfragen für die 5. Klasse der Pestalozzischule gegeben. Alle Erziehungsberechtigten der angemeldeten Schüler seien durch die Schulleitung informiert worden.
Im weiteren Verlauf hätten die Eltern von vier Schülern um Hilfe bei der Suche nach einem alternativen Schulplatz gebeten. Hier habe dem Elternwunsch aber nur in einem Fall entsprochen werden können.BesagteSchülerin konnte an der Förderschule Schwerpunkt Lernen in Wolfenbüttel angemeldet werden.
Alle Schulkinder mit dem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in dem Förderschwerpunkt Lernen sollen zukünftiginklusiv in den allgemeinen Schulen des Primarbereiches und des Sekundarbereiches beschult werden.
Eine Zuweisung von Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfolge weder durch den Schulträger noch durch die Schulbehörde. Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) entscheiden die Erziehungsberechtigten eigenverantwortlich, ob ihr Kind eine Förderschule (mit Ausnahme der Förderschule Lernen) besuchen oder eine inklusive Beschulung an einer allgemeinen Schule erfolgen soll.
Wird seitens der Erziehungsberechtigten eine inklusive Beschulung gewählt, besteht im Sekundarbereich I eine freie Wahl der Schulform. Innerhalb der jeweiligen Schulform ist die Schulwahl dann abhängig vom Wohnsitz (Schulbezirke). Aufnahmekapazitätsregelungen finden bei Bedarf nach dem NSchG nur für Gesamt- und Ganztagsschulen Anwendung; diese Regelungen gelten dann auch für Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.
Demnach würden auch keine Schüler einer Schule direkt zugewiesen werden. Für die Aufnahme hingegenn sei nach dem NSchG grundsätzlich die Schulleitung zuständig.
IGS-Salzgitter geeignet?
Beim Thema Inklusion in Salzgitter wurde zuvor mehrfach auf die IGS-Salzgitter verwiesen. Zuletzt von der SPD im Juni. Dort sprach sie in einer Veröffentlichung von einer besonderen Ausrichtung der Schule für Kinder mit Förderbedarf.
Die Schulleiter der IGS Salzgitter teilten dazu mit, dass das Schulkonzept der IGS Salzgitter vorsehe, dass, unabhängig von den Begabungen und Leistungsfähigkeiten, allen Schülerinnen und Schülern ein individuell passendes Bildungsangebot gemacht werde.
Dies betreffe ein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf genauso, wie ein Kind mit Hochbegabungen. Dem entsprechend sei die IGS Salzgitter konzeptionell auch darauf ausgerichtet, Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf zu unterrichten. Die IGS darauf zu reduzieren wäre allerdings im Grundsatz falsch und ein nicht passendes Signal für Schüler, die an der IGS den Weg zum Abitur gehen möchten. Insoweit wird eine Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die an sich die Pestalozzi-Förderschule angewählt hätten, die IGS Salzgitter vor die gleichen personellen und organisatorischen Herausforderungen stellen wie jede andere Regelschule.
Der Schulleiter der IGS Salzgitter weist weiterhin darauf hin, dass unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen des Kindes, Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf in der Regel gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden. Die zusätzlich benötigten Stunden für sonderpädagogische Lehrkräfte würden diesen Klassen zugeordnet – wie in jeder anderen Regelschule auch.
Die entsprechende Aussage in der SPD-Veröffentlichung sei zuvor nicht mit der Schulleitung abgesprochen gewesen.
Zum Erhalt der Schule ruft die CDA in einer Online-Petition auf:https://www.openpetition.de/petition/online/erhalt-der-foerderschule-lernen-pestalozzischule-in-salzgitter
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