Nach Urteil im Saarland - umstrittene Blitzer bleiben in Betrieb

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Im Saarland wurden Blitzerfotos des Modells Traffistar S350 für ungültig erklärt. Die Stadt Salzgitter besitzt fünf Blitzer dieses Typs - und begründet, weshalb sie keine Veranlassung sieht, diese abzuschalten. Symbolfoto: Rudolf Karliczek
Im Saarland wurden Blitzerfotos des Modells Traffistar S350 für ungültig erklärt. Die Stadt Salzgitter besitzt fünf Blitzer dieses Typs - und begründet, weshalb sie keine Veranlassung sieht, diese abzuschalten. Symbolfoto: Rudolf Karliczek | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Anfang Juli hat das Saarländische Landesverfassungsgericht geurteilt, dass Blitzerfotos aus Anlagen des Typs TraffiStar S350 der Firma Jenoptik nicht verwertbar seien. Einige Kommunen - auch außerhalb des Saarlandes - haben die Blitzer seither außer Betrieb genommen. Die Stadt Salzgitter besitzt nach eigener Auskunft fünf Anlagen dieses Typs. Droht Ihnen nun das Aus?


Begründung des Landesverfassungsgericht für die Unverwertbarkeit der Fotos war, dass die Geräte nicht alle bei der Geschwindigkeitsmessung erhobenen Messdaten speichern. Somit sei eine nachträgliche Prüfung auf Messfehler nicht möglich. Geklagt hatte ein Kraftfahrer, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 Kilometern pro Stunde innerorts eine Geldbuße von 100 Euro zahlen sollte. Der Verfassungsgerichtshof ging der Beschwerde des Fahrers nach und forderte drei Expertenmeinungen an, um darzulegen, welche Daten des Messvorganges erforderlich seien, um die Validität der Messung nachträglich zu zementieren - und Messfehler auszuschließen. Die Experten kamen zu der Auffassung, dass die vom Traffistar S350 gespeicherten Daten nicht ausreichen. Dabei stellt der Gerichtshof klar, dass man grundsätzlich nicht am standardisierten Messverfahren der Einrichtung zweifle, die erhobenen Daten können durchaus zu einer Verurteilung führen. Im Falle eines Widerspruchs gegen den Bußgeldbescheid werden betroffenen jedoch zu wenig Möglichkeiten eingeräumt, sich wirksam zu verteidigen.

Blitzer bleiben in Salzgitter aktiv


Auf Basis dieses Urteils haben viele Kommunen den Blitzer vorläufig aus dem Verkehr gezogen - obwohl das Urteil für andere Bundesländer nicht bindend ist. Auf Anfrage von regionalHeute.de erklärte die Stadt Salzgitter, die umstrittenen Blitzer nicht abschalten zu wollen: "Bei den Messungen mit TraffiStar S350 werden zuverlässige und messsichere Daten zu Geschwindigkeitsverstößen ermittelt. Die gerichtssichere Messung bedeutet, dass die Positionsdaten des Fahrzeuges, wie Beginn, Ende, Fotopunkt und Abstand zum Fahrbahnrand, nach der Messung im Foto mitgegeben werden", erklärt die Stadt Salzgitter und fügt hinzu:Somit ist das Fahrzeug eindeutig auf der Fahrbahn zugeordnet und der Messablauf kann dadurch zu einem späteren Zeitpunkt nachgestellt werden. Geräteinterne Kontrollmechanismen garantieren, dass nur messtechnisch einwandfreie Ergebnisse verfolgt werden."

Weiterhin argumentiert die Stadt Salzgitter, dass die Zulassung für den Laserscanner durch das Urteil nicht aufgehoben worden sei. Bußgeldbescheide, die nach einer Messung durch das Messgerät erteilt werden, behalten in der Region auch weiterhin ihre Gültigkeit - angegriffen ist die 'Glaubwürdigkeit' der Anlage dennoch. So sah sich die Firma Jenoptik höchstselbst in der Pflicht, eine Pressemitteilung zur Verteidigung ihres Geräts zu veröffentlichen.

Jenoptik hält Urteil für falsch


Der Hersteller selbst argumentiert, dass es aus ihrer Sicht keine Veranlassung gebe, die Anlagen in anderen Bundesländern abzuschalten. Weiterhin heißt es dort: "Die Frage der Erforderlichkeit einer Speicherung von Rohmessdaten wird in der Rechtsprechung von Oberlandesgerichten mehrfach ausdrücklich verneint und damit klar anders als vom Saarländischen Verfassungsgerichtshof bewertet." Eine Klage von Fahrern in anderen Bundesländern bliebe wahrscheinlich ohnehin folgenlos, da der Hersteller bereits angekündigt hat, diedem Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs zugrunde liegenden Mängel zu beheben: "Deshalb werden wir noch im Juli derPhysikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) eine entsprechende Software-Änderung vorlegen, die die Kritikpunkte aus dem Urteil zu sogenannten Rohmessdaten adressiert. Dazu sind wir in enger Abstimmung mit der PTB und hoffen auf eine zügige Bestätigung, um das Software-Update danach auf die Anlagen in Deutschland zu übertragen."


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