Salzgitter. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter hat am 10.05.2016 beschlossen, die ablehnende Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum ZGB-Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP dem Rat am 25.05.2016 zur Entscheidung vorzulegen, wobei er bei 6 Nein-Stimmen, einer Enthaltung und Nichtteilnahme der CDU/FDP-Beigeordneten an der Abstimmung dem Rat eine Ablehnung der Stellungnahme des Oberbürgermeisters empfiehlt. Dies teilt die Stadt in einer Erklärung mit.
In derselben Sitzung hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter darüber hinaus den Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen einstimmig mit 6 Ja-Stimmen bei keiner Stimmabgabe der anderen Beigeordneten folgenden Beschluss gefasst:
„Der Verwaltungsausschuss begrüßt den Entwurf des Gesetzes zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des Zweckverbandes „Großraum Braunschweig“ vom 1. März 2016, Drucksache 17/5290 (siehe Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 5158/16 der Verwaltung vom 08.03.2016). Modifizierend befürwortet er die Direktwahl ab 2021, wenn der im Gesetzentwurf vorgesehene Aufgabenumfang Bestandteil des Gesetzes bleibt und möglichst weitere Aufgaben übertragen werden.
Die Verwaltung der Stadt Salzgitter wird beauftragt, im Rahmen des Anhörungsverfahrens die positive Bewertung des Verbandsausschusses zum Gesetzentwurf u. a. mit seiner Aufgabenerweiterung, den institutionellen/ organisatorischen Änderungen und Umbenennung des ZGB zum Regionalverband zum Ausdruck zu bringen.“
Die Beigeordneten der CDU/FDP-Ratsfraktion und der MBS-Ratsfraktion haben sich, so die Meldung weiter, aus Protest an der Abstimmung nicht beteiligt, weil die rot-grüne Mehrheit im Verwaltungsausschuss eine Verweisung ihres Antrages in die Ratssitzung am 25.05.2016 kategorisch abgelehnt hat.
Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsausschusses hat der Oberbürgermeister heute Einspruch gemäß § 88 Abs. 2 NKomVG eingelegt, weil er ihn für rechtswidrig hält. Er verstößt gegen § 58 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 17 NKomVG, wonach über eine derart wichtige Angelegenheit der Rat der Stadt Salzgitter ausschließlich zu entscheiden hat.
Der Einspruch hat die Wirkung, dass die Angelegenheit im Verwaltungsausschuss unter Berücksichtigung der Ausführungen des Oberbürgermeisters erneut beraten werden muss. Der Oberbürgermeister hat die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.05.2016 gesetzt und wird den Rat in seiner Sitzung am 25.05.2016 über seinen Einspruch unterrichten.
Der Einspruch gibt den Fraktionen die Möglichkeit, ihre Entscheidung mit Abstand zu überdenken.
Bürgermeister schockiert
Unabhängig davon ist der Oberbürgermeister über das Vorgehen der rot-grünen Koalition schockiert: „Die Parteien, die die Themen Bürgerbeteiligung und Transparenz wie eine Monstranz vor sich hertragen, scheuen in Sachen ZGB das Licht der Öffentlichkeit. Die Stellungnahme der Stadt Salzgitter zu dem ZGB-Gesetzentwurf soll hinter verschlossenen Türen des Verwaltungsausschusses ohne Vorbereitung in öffentlichen Fachausschüssen abschließend entschieden werden.“
Vielleicht soll eine Ratsentscheidung auch deshalb vermieden werden, weil die Wunde der letzten geheimen Abstimmungsniederlage in der Ratssitzung am 15.03.2016 zur Doppelgeschäftsführung in der ASG noch sehr tief sitzt.“
Besonders ärgert den Oberbürgermeister, dass seine 9-seitige Stellungnahme ohne inhaltliche Auseinandersetzung im Verwaltungsausschuss einfach so vom Tisch gewischt wurde. „Hier scheinen regionale Parteiinteressen über den Stadtinteressen zu stehen“, befürchtet Klingebiel.
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