Verzicht auf Gebühren: Standbetreibern sollen Einnahmen ermöglicht werden

Auf die Sondernutzungsgebühren für die Standbetreiber zu alternativen Weihnachtsmarktangeboten soll verzichtet werden.

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Wo kann ein Mandelstand errichtet werden? Wenn es so weit sein sollte, sollen die Sondernutzungsgebühren erlassen werden.
Wo kann ein Mandelstand errichtet werden? Wenn es so weit sein sollte, sollen die Sondernutzungsgebühren erlassen werden. | Foto: Pixabay

Salzgitter. In einem Antrag an die Verwaltung forderten die Grünen im Rat der Stadt Salzgitter in der gestrigen Ratssitzung den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühr der Standbetreiber zu alternativen Weihnachtsmarktangeboten. Damit sollen die Standbetreiber die Möglichkeit haben, ein positives Einkommen zu erwirtschaften, wie aus der Ratsvorlage hervorgeht. Diese sollen im November, Dezember und Januar entfallen.


Bedingt durch die Corona-Pandemie könne der Weihnachtsmarkt in diesem Jahr nicht in seiner üblichen Form stattfinden. Möglich sei es jedoch, dass die Standbetreiber ihre Stände unter der Einhaltung der Hygienevorschriften auf städtischen Flächen platzieren könnten. Da der Betrieb dabei nur eingeschränkt stattfinden könne, solle auf die Sondernutzungsgebühren verzichtet werden. So könne den Betreibern ein positives Einkommen ermöglicht werden. Diese seien durch die Pandemie besonders getroffen, würden sie in den Monaten November und Dezember doch einen Großteil ihrer Einkünfte einnehmen.

"Jetzt haben wir einen Lockdown Light und für die Unternehmen bricht die Welt zusammen. Diesen Unternehmen sollte Mut gemacht werden. Wir werden eine Lösung finden, wie eine Mandelbude auch Mandeln verkaufen kann", zeigte sich Sascha Pitkamin von den Grünen während seiner Ansprache kämpferisch. Dass dies nicht ganz so einfach umzusetzen ist, merkte daraufhin Ulrich Leidecker von der SPD an. "Man müsste sich erst ein Konzept überlegen und sehen, welche Betreiber zugelassen werden können. Wie viele können wir überhaupt zulassen? Und wonach entscheiden wir, welche wir zulassen? Das sollte erstmal eruiert werden, bevor ein Antrag gestellt wird."

Pläne in der Schublade


Pitkamin stellt dabei jedoch noch einmal klar die Bedeutung des Antrages heraus. "Es geht darum klarzustellen, ob ich eine Mandelbude aufstellen kann und die Gebühren zu erlassen, damit die Betreiber auch Einnahmen haben können. Morgen können wir keine Buden aufstellen, aber wir müssen vorbereitet sein und die Pläne in der Schublade haben, wenn die Bestimmungen aufgehoben werden. Man plant im Voraus in der Wirtschaft und das fordere ich ein und erwarte das von der Verwaltung." Zudem könnten sich die Schausteller mit einbringen. Diese würden mit fertigen Konzepten bereitstehen.

Der Antrag wurde mit 36 Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen so beschlossen.


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