Wenn das Haus einsackt: Einwirkungsbereich für Schacht Konrad festgelegt

Wenn es aufgrund eines Bergwerks zu Schäden kommt, braucht es verbindliche Regelungen. Diese wurden nun für den Schacht Konrad festgesetzt.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat nun den Einwirkungsbereich für die Schachtanlage Konrad bekanntgegeben. Dieser Bereich in Salzgitter mit einer maximalen Ausdehnung von knapp zwei Kilometern berührt Teile des Geländes der Salzgitter-AG, des Stichkanals Salzgitter und umfasst die Ortschaft Salzgitter-Bleckenstedt. Sollte es hier zu Schäden kommen, ist nun die mögliche Verantwortlichkeit geklärt.



Entsteht im Einwirkungsbereich der untertägigen Gewinnung des Bergbaubetriebes durch Senkungen, Hebungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder durch Erdrisse oder durch Erschütterungen ein Schaden, der seiner Art nach ein Bergschaden sein kann, wird vermutet, dass der Schaden durch diesen Bergbaubetrieb verursacht worden ist (Bergschadensvermutung). Damit tritt eine Beweislastumkehr ein - der Unternehmer muss dann beweisen, den Schaden nicht verursacht zu haben.

Gemäß der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH als heutige Betreiberin der Schachtanlage den Einwirkungsbereich im Sinne des Bundesberggesetz (BBergG) ermittelt. Dieser wurde vom LBEG geprüft und bestätigt.

Boden nachweislich abgesunken


Bei diesem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem mutmaßlich infolge bergbaulicher Tätigkeiten in dem ehemaligen Erzbergwerk Senkungen eingetreten sind. Diese wurden seit 1964 gemessen und haben im Zeitraum bis 2021 Werte von maximal 33 Zentimetern ergeben. Der Einwirkungsbereich war festzulegen, da die Senkungen die Schwelle von zehn Zentimetern überschritten haben. Dies teilte das LBEG mit.

Wie das LBEG gegenüber regionalHeute.de erklärte, seien dies gemäß der gemessenen Zeitspanne keine großen Absenkungen. So gebe es beispielsweise im Vergleich zu stärker beanspruchten Bergbaugebieten wie dem Ruhrgebiet teilweise Absenkungen von bis zu 2 Metern. Aber es würde auch nicht allein auf die Größe der Absenkung ankommen, zumindest wenn diese gleichmäßig erfolge. Kritisch sei es vielmehr, wenn der Boden unter baulichen Strukturen ungleichmäßig absacken würde - hier würden dann auch wenige Zentimeter reichen, um Risse am Bauwerk zu verursachen.

Für Schäden im benannten Bereich in Salzgitter kann demnach aber die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH verantwortlich sein, sollten diese in dem nun definierten Bereich erfolgt sein.


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