Region. Am vergangenen Samstag fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im Hotel- und Gaststättengewerbe statt. Wie das Hauptzollamt Braunschweig in einer Pressemitteilung berichtet, wurde im gesamten Bezitk risikoorientiert geprüft.
Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Zahlung des Mindestlohns, welcher seit dem 1. Januar 2024 je Stunde 12,41 Euro brutto beträgt. Weiterhin ging es bei der Prüfung um die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug. An der Schwerpunktprüfung waren auch andere Behörden wie das Finanzamt und das Veterinäramt beteiligt, die gleichzeitig die steuerlichen, lebensmittelrechtlichen und hygienischen Bedingungen kontrollierten.
42 Betriebe überprüft
Beim Hauptzollamt Braunschweig waren 43 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Standorte Braunschweig, Göttingen und Hildesheim im gesamten Bezirk des Hauptzollamts im Einsatz und kontrollierten auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Es wurden 42 Betriebe überprüft. Dabei wurden 149 Personen angetroffen und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Vor Ort konnten bereits 9 erste Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt werden. Die Nachermittlungen sind umfangreich, die Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber und weitere Geschäftsunterlagen müssen dabei herangezogen werden.
Die Zöllnerinnen und Zöllner konnten aufgrund einer Vielzahl von Verdachtsmomenten verschiedene Verstöße verzeichnen: zum Beispiel 12 Verdachtsfälle zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, 11 Verdachtsfälle bezüglich des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, 1 Verdachtsfall zur Scheinbeschäftigung, 16 Verdachtsfälle zur illegalen Beschäftigung von Ausländern und 10 Verdachtsfälle zum Leistungsmissbrauch. Unter anderem wurden 3 Ausländer angetroffen, die bei der Polizei erkennungsdienstlich behandelt werden mussten. In diesen Fällen wurde auch eine Sicherheit in Höhe von insgesamt 1.200 Euro erhoben. Auf Anordnung einer Richterin wurde bei einer dieser Personen sogar die Wohnung durchsucht.
Mehrere Verfahren eingeleitet
Es konnten bereits 8 Strafverfahren und 6 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Zu weiteren 55 Sachverhalten müssen darüber hinaus noch umfangreiche Nachprüfungen erfolgen.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen, wie auch dem Hotel- und Gaststättengewerbe, führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche. Zuletzt wurde am 20. März eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe durchgeführt. Mehr dazu lesen Sie hier.
"Sicherung der Sozialsysteme"
Der Zoll trage durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermögliche damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen, heißt es abschließend.
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