Sexueller Missbrauch: Katholische Kirche will Betroffenenrat einrichten

Der Betroffenenrat soll aus bis zu neun Personen bestehen und die Unabhängigkeit der Aufarbeitung garantieren.

Noch heute leiden viele Betroffene unter den Folgen des erfahrenen Unrechts. (Symbolbild)
Noch heute leiden viele Betroffene unter den Folgen des erfahrenen Unrechts. (Symbolbild) | Foto: pixabay

Region. Das Erzbistum Hamburg sowie die Bistümer Osnabrück und Hildesheim, zu dem auch unsere Region gehört, rufen Betroffene von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche zur Mitwirkung in einem Betroffenenrat auf. Das Gremium wird auf Ebene der norddeutschen Metropolie gebildet, der die drei Diözesen angehören. Der Betroffenenrat wird aus bis zu neun Personen bestehen und zum Thema sexualisierte Gewalt als Expertengremium tätig sein. Als stimmberechtigte Mitglieder können sich Betroffene, Angehörige von Betroffenen oder Betreuerinnen und Betreuer von Betroffenen bewerben. Hierüber informiert das Bistum Hildesheim in einer Pressemitteilung.


Ein unabhängiges Auswahlgremium, das für diesen Zweck gebildet wird, entscheidet über die Mitgliedschaft in dem Betroffenenrat. Das Auswahlgremium bilden die Sozialarbeiterin Sylvia Egelkamp, die Rechtsanwältin Elif Gencay, der Sprecher der Initiative Missbrauch in Ahrensburg, Anselm Kohn, die Systemische Beraterin Karin Niebergall-Sippel und der Geschäftsführer der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, Hanspeter Teetzmann. Personen, die sich in dem Betroffenenrat engagieren möchten, können sich auf der Website des Erzbistums Hamburg informieren.



Hier sind ein Aufruf zur Mitwirkung in dem Gremium, das Statut des Betroffenenrats und Informationen über die Personen, die das Auswahlgremium bilden, abrufbar. Bewerbungen sind bis zum 30. November 2021 möglich.


Den Betroffenen Dankbar


Der Hildesheimer Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ sagt: „Wir müssen sehr selbstkritisch feststellen, dass transparente Aufarbeitungsvorhaben durch externe Fachleute innerhalb der Kirche in vielen Fällen auf Betroffene zurückgehen, die sich an die Öffentlichkeit gewandt haben. Ich bin den Betroffenen sehr dankbar für diesen enormen Mut. Mir ist es ein großes Anliegen, Betroffene in unsere transparenten Aufarbeitungsprozesse einzubeziehen. Dazu dient der Betroffenenrat.“


Unabhängige Aufarbeitung soll garantiert werden


Der Betroffenenrat entsendet drei Personen als Mitglieder in die gemeinsame Kommission zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt auf Ebene der norddeutschen Metropolie. Die Errichtung dieser Kommission wird derzeit ebenfalls vorbereitet. Die gemeinsame Aufarbeitungskommission und der Betroffenenrat sollen gewährleisten, dass die externe Expertise und die Beteiligung von Betroffenen in der unabhängigen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in den drei beteiligten Diözesen jederzeit garantiert sind.

Kommission soll insgesamt neun Mitglieder haben


Aufgaben der gemeinsamen Kommission werden die quantitative Erhebung von Fällen sexualisierter Gewalt in den drei beteiligten Diözesen, die Untersuchung des administrativen Umgangs mit Tätern und Betroffenen sowie die Identifikation von Strukturen sein, die sexualisierte Gewalt ermöglicht, erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben. Mitglieder der Kommission sollen Fachleute aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Mitarbeitende aus den Diözesen sein, die in der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in Institutionen erfahren sind. Kirchliche Beschäftigte oder Angehörige eines diözesanen Laiengremiums müssen dabei in der Minderheit sein.

Insgesamt wird die Kommission neun Mitglieder umfassen, drei von ihnen werden aus dem Betroffenenrat entsandt und in der Kommission als Expertinnen oder Experten mitwirken. Die jeweiligen diözesanen Ansprechpersonen für Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt sowie die Präventions- bzw. Interventionsbeauftragten der Diözesen werden als ständige Gäste an den Sitzungen der Kommission teilnehmen.


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