So entwickelt sich die Prostitution in Niedersachsen

Das Landesamt für Statistik hat neue Zahlen vorgelegt. Dabei geht es auch um Alter und Herkunft.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

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Niedersachsen. Zum Jahresende 2025 waren in Niedersachsen 304 Erlaubnisse für ein Prostitutionsgewerbe nach dem Prostituiertenschutzgesetz gültig. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in einer Pressemeldung mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.



Darüber hinaus verfügten zum Stichtag 2.827 Personen über eine gültige Anmeldebescheinigung gemäß Prostituiertenschutzgesetz. Damit stieg die Zahl der angemeldeten Prostituierten gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Prozent.

Zu den Altersgruppen


Von den Prostituierten waren 94 Personen zwischen 18 und 20 Jahren alt (+2,2 Prozent), 1.951 Personen gehörten der Altersgruppe von 21 bis 44 Jahren an (+2,8 Prozent) und 782 Personen waren 45 Jahre oder älter (+17,1 Prozent). Seit 2021 ist in allen Altersgruppen ein kontinuierlicher Anstieg der gültigen Anmeldebescheinigungen zu beobachten.

Zu den Herkunftsländern


Die Mehrheit der angemeldeten Prostituierten besaß keine deutsche Staatsangehörigkeit. Von den 2.436 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammten 2.203 aus europäischen Staaten. Damit stellten europäische Staatsangehörige (ohne deutsche Staatsangehörige) mit einem Anteil von 77,9 Prozent an allen angemeldeten Prostituierten erneut die größte Gruppe in Niedersachsen. Am häufigsten waren rumänische (839 Personen), bulgarische (500 Personen) und ungarische (248 Personen) Staatsangehörige vertreten.

Bei den Erlaubnissen für ein Prostitutionsgewerbe handelte es sich wie bereits in den Vorjahren überwiegend um Prostitutionsstätten beziehungsweise Bordelle (275). Darüber hinaus wurden 23 Erlaubnisse für Prostitutionsfahrzeuge sowie 6 Erlaubnisse für Prostitutionsvermittlungen erfasst.

Nur legale Prostitution


Die Zahl der angemeldeten Prostituierten und der Prostitutionsgewerbe in Niedersachsen hat sich in den vergangenen Jahren weiter erhöht und nähert sich wieder den vor der Corona-Pandemie beobachteten Werten an. Seit 2017 werden auf Grundlage des Prostituiertenschutzgesetzes und der Prostitutionsstatistikverordnung Daten zur legalen Prostitution in Deutschland erfasst.

Die Erhebungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz werden als sekundärstatistische Vollerhebungen durchgeführt. Grundlage sind die bei den zuständigen Behörden geführten Verwaltungsvorgänge. Die zuständigen Behörden übermitteln die entsprechenden Angaben an die amtliche Statistik. Da die Erhebungen auf Verwaltungsdaten beruhen, können ausschließlich angemeldete Prostituierte und erlaubnispflichtige Prostitutionsgewerbe erfasst werden. Informationen zur illegalen Prostitution sind nicht Bestandteil der Erhebungen.