So wird die Vorweihnachtszeit nicht brandgefährlich

In der Weihnachtszeit steigt die Anzahl der Wohnungsbrände an. Es werden zwischen November und Januar doppelt so hohe Schadenzahlen gemeldet als im übrigen Jahr.

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Jährlich kommt es immer wieder zu Bränden, die durch Weihnachtsgestecke und Kerzen ausgelöst werden. (Symbolbild)
Jährlich kommt es immer wieder zu Bränden, die durch Weihnachtsgestecke und Kerzen ausgelöst werden. (Symbolbild) | Foto: Pixabay

Region. Die besinnlichste Zeit des Jahres hat begonnen. Und in vielen Haushalten werden zum ersten Advent am Sonntag die Kerzen angezündet und Lichterketten angeknipst. Doch all der Lichterzauber hat auch seine gefährlichen Seiten. Aus dem flackernden Kerzenlicht kann schnell eine lodernde Feuersbrunst werden. Wie die Gothaer- Versicherung mitteilte, steigen zwischen November und Januar die Zahlen der Wohnungsbrände an - nicht zuletzt durch fahrlässiges Verhalten.


So registriere die Gothaer-Versicherung nach eigenen Angaben im Winter teils doppelt so viele Schadensereignisse durch Feuer als im Rest des Jahres. „Dieser Trend hält leider weiter an und wir registrieren die meisten Feuerunfälle durch fahrlässiges Verhalten in den Monaten November, Dezember und Januar. Die Schadenszahlen sind in diesen Monaten mitunter doppelt so hoch als im restlichen Jahr", berichtet Stefan Benz vom Gothaer Schaden Controlling. Erschreckend hierbei sei, dass nicht gemeldete Brände in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt seien, in den meisten Fällen beginnende Feuer noch rechtzeitig verhindert oder gelöscht werden können.

Wann zahlt die Versicherung?


Bei einer Hausratversicherung sind Brandschäden grundsätzlich abgedeckt. Kann ein Feuer also nicht mehr unter Kontrolle gebracht werden, ersetzt die Hausratversicherung zerstörte Einrichtungsgegenstände sowie Schäden, die durch einen Feuerwehreinsatz entstanden sind. Aber: Der Versicherungsschutz kann bei grob fahrlässigem Handeln mitunter in Frage stehen. Wer also eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lässt, riskiert im Brandfall auf den entstehenden Kosten sitzen zu bleiben. Ein Blick in die eigenen Vertragsbedingungen ist also wichtig. Ist ein Gast für einen Brandschaden verantwortlich, greift übrigens seine Privathaftpflichtversicherung, informiert die Gothaer. In beiden Fällen sollte der Schaden möglichst durch Fotos oder gegebenenfalls im Feuerwehrbericht dokumentiert werden, um eine reibungslose Regulierung zu
ermöglichen.

So vermeiden Sie Brände:
• Offenes Feuer niemals – auch nicht „nur mal kurz“ – unbeaufsichtigt lassen.
• Adventskranz und Weihnachtsbaum regelmäßig gießen, um ein Austrocknen zu vermeiden.
• Adventskranz, Weihnachtsbaum und Kerzen nur stabil und sicher aufstellen. Nähe zu Vorhängen und leicht brennbarem Baumschmuck vermeiden.
• Fluchtwege nicht durch Möbel verstellen und regelmäßig die Funktionstüchtigkeit der Rauchmelder testen.

Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten bei künstlicher Beleuchtung:
• Elektrische Lichterketten vor ihrer Inbetriebnahme überprüfen und kaputte Birnen nur durch solche mit gleicher Voltstärke ersetzen, um Kabelüberhitzungen zu vermeiden
• Nur Lichterketten mit einem VDE- und GS-Prüfzeichen kaufen und verwenden.
• Mehrfachsteckdosen nicht überlasten: Gesamtverbrauch aller angesteckten Geräte addieren und überprüfen, ob die angegebene Leistung der Mehrfachsteckdose dafür ausreicht. Ein Extra-Hinweis: Steckdosenleisten nicht ineinanderstecken! Die erhöhte Geräteanzahl führt schnell zur Überlastung und damit zu einer Erhitzung – auf bis zu 200 Grad in nur wenigen Minuten.
• Lichterketten nachts und beim Verlassen der Wohnung immer ausschalten.
• LED-Lichterketten sind stromsparender und damit weniger brandgefährlich.


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