Sportanlage Meesche könnte 1,8 Millionen Euro teurer werden

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Der städtische Sportausschuss und auch der Bauausschuss sollen über die Mehrausgaben der Mesche-Sanierung beraten. Foto: Anke Donner
Der städtische Sportausschuss und auch der Bauausschuss sollen über die Mehrausgaben der Mesche-Sanierung beraten. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)

Wolfenbüttel. Der städtische Bauausschuss soll in seiner Sitzung am Dienstag darüber beraten, ob der Budgeterhöhung um 1,8 Millionen Euro für die Sanierung der Meesche zugestimmt werden kann. Auch der Sportausschuss soll über das Thema beraten. Als Alternative hat die Verwaltung vorgeschlagen, auf andere und kostengünstigere Varianten umzuschwenken.


Das Maßnahmenbudget würde sich laut Verwaltungsvorlage durch die Kostenerhöhung im Hochbau sowie für die Sanierung der Brücke und des Parkplatzes von ursprünglich insgesamt 10.140.000 Euro auf nunmehr bis zu 11.900.000 Euro erhöhen, sollten sich die Gremien für die bereits anvisierte Variante I entscheiden. Die Mehrkosten könnten durch Einsparungen an anderenInvestitionsprojekten gedeckt werden.

Alternativ könne man aber auch drei weitere Varianten umsetzen. Hierdurch könnten zwar Gelder eingespart werden, es müsse aber mit deutlichen Abstrichen gerechnet werden. So würde, sollten sich die politischen Gremien für eine andere Variante entscheiden, der Bewegungsraum verkleinert, oder ganz und gar entfallen. Der Bewegungsraum aber sei auf ausdrücklichen Wunsch des MTV Wolfenbüttel in die Planungen aufgenommen worden, heißt es in der Vorlage.

Die Verwaltung schlägt folgende Varianten vor:


Variante I - Umsetzung des ursprünglichen Siegerentwurfes
Kosten: 3.650.000 Euro, Einsparungen zum Siegerentwurf: +/- 0 Euro
Mehrkosten im Vergleich zum aktuellen Haushaltsansatz: + 1.800.000 Euro

Variante II - Reduzierung auf 65Prozent - unter Verkleinerung des Bewegungsraumes
Kosten: 2.520.000 Euro, Einsparungen zum Siegerentwurf: - 1.130.000 Euro
Mehrkosten im Vergleich zum aktuellen Haushaltsansatz: + 670.000 Euro
Dieser Entwurf weist im Vergleich zur „großen Lösung“ folgende Veränderungen auf:

  • Die Länge wird umzirka ein Drittel reduziert.

  • Es könnten nurfünf stattzehn Umkleiden realisiert werden.

  • Der Schiedsrichterbereich müsste verkleinert werden (Entfall einer Kabine samt Nasszelle).

  • Das Büro für den Platzwart müsste neu platziert werden (könnte jedochgegebenenfalls mit der Werkstatt zusammengelegt werden)

  • Die Funktionsräume für die Küche, Lagerräume für Trainingsgeräte sowie der Bewegungsbereich wären deutlich zu reduzieren.

  • Durch die Flächeneinsparung sowie interne Verlagerung von Räumen würde sich die aktuell geplante, verglaste Fassadenfläche und die Grundform des Gebäudes erheblich ändern.

  • Die dargestellten Einschränkungen würden sich aus Sicht der Verwaltung einschneidend auf eine bedarfsgerechte Nutzung sowie auf die städtebauliche Bedeutung des Gebäudes auswirken.


Variante III) Reduzierung auf 65Prozent - unter Wegfall des Bewegungsraumes
Kosten: 2.520.000 Euro, Einsparungen zum Siegerentwurf: - 1.130.000 Euro
Mehrkosten im Vergleich zum aktuellen Haushaltsansatz: + 670.000 Euro

Statt der Beibehaltung eines verkleinerten Bewegungsraumes würde dieser vollständig entfallen. Statt diesem könnte die Fläche für zwei Umkleiden und einen Duschbereich genutzt werden, sodass eine nähere Überschneidung zum ursprünglichen Raumkonzept möglich wäre.

Variante IV) Reduzierung auf 83Prozent- Vollständiger Wegfall des Bewegungsraumes
Kosten: 3.050.000 Euro, Einsparungen zum Siegerentwurf: - 600.000 Euro
Mehrkosten im Vergleich zum aktuellen Haushaltsansatz: + 1.200.000 Euro

Anders als vom Architekturunternehmen vorgeschlagen (Variante II) wäre auch eine Reduzierung der Gebäudefläche um lediglich 17 Prozent denkbar. Dabei würde lediglich der Bewegungsraum vollständig entfallen; der dafür gewonnene Platz könnte für eine Nasszelle und zwei Umkleideräume herangezogen werden. Somit würden - anders als bei den Varianten II und III - die Einschränkungen der Funktionsflächen entfallen, da insgesamt mehr Grundfläche zur Verfügung stünde. Neben der Variante I böte diese Möglichkeit (außer dem Bewegungsraum) die stärkste Orientierung am abgestimmten Raumprogramm und eine möglichst hohe Beibehaltung der gewünschten Funktionalität. Die Grundform des Gebäudes würden sich allerdings auch hier ändern. Die verglaste Fassadenfläche müsste stärker als bei Variante II und ähnlich zur Variante III reduziert werden, da der (einsehbare) Bewegungsraum wegfällt.

Die Entscheidung trifft der Rat der Stadt am 20. Juni.

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