Gifhorn. Der Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport bittet, Anträge auf außerschulische Nutzung von Sportstätten des Landkreises während der Sommerferien und für das kommende Schuljahr 25/26 rechtzeitig zu stellen.
Die außerschulische Nutzung der landkreiseigenen Turnhallen und Hartplätze ist während der Sommerferien grundsätzlich leider nicht möglich. Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen genehmigt werden und bedürfen daher eines rechtzeitigen Antrags.
Anträge für die Sommerferien 2025
Wenn Vereine die Sportstätten in den Sommerferien nutzen möchten, ist der entsprechende Antrag bitte bis spätestens 28. Mai 2025 zu stellen.
Anträge für das Schuljahr 2025/2026
Für die Nutzung im kommenden Schuljahr ist bitte eine Gesamtmeldung des beantragenden Vereins bis spätestens 13. Juni 2025 einzureichen. Später eingehende Anträge können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.Das Antragsformular finden Sie online unter: www.landkreis-helmstedt.de/kultur-freizeit/hobby/sport
Der ausgefüllte Antrag ist vorrangig per E-Mail an sport@landkreis- helmstedt.de zu schicken. Eine Übersendung per Post ist aber ebenfalls möglich.
Hinweis zu Veranstaltungen
(Groß-)Veranstaltungen, die über den regulären Trainings- und Spielbetrieb hinausgehen, sind frühzeitig separat zu beantragen.
Reinigungen und mögliche Einschränkungen
Neben den Grundreinigungen während der Sommerferien (vom 30.07.-13.08.2025) finden auch zusätzliche Baumaßnahmen in den Schulen/ Sportstätten statt, die zu Beeinträchtigungen führen können. Die genauen Einschränkungen können zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht abschließend mitgeteilt werden.
Wichtig: Die Turnhallen des Gymnasiums Julianum sind während der Sommerferien durchgehend gesperrt.