Städte- und Gemeindebund für Reform der Schuldenbremse

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat Regierung und Opposition aufgerufen, gemeinsam die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse zu reformieren.

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Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Brandl, und DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg am 04.01.2023 in Berlin.
Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Brandl, und DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg am 04.01.2023 in Berlin. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat Regierung und Opposition aufgerufen, gemeinsam die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse zu reformieren. "Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds befindet sich Deutschland in einer schweren Finanzkrise", heißt es in einem Positionspapier des Städte- und Gemeindebundes, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten.


"Wichtige Investitionen, in Klimaschutz, Klimaanpassung und Infrastruktur können nicht getätigt werden." Der Städte- und Gemeindebund ruft Regierung und Opposition zur Zusammenarbeit auf. "Die Kommunen erwarten, dass die Politik jetzt einen Weg findet, um Investitionen in Klimaschutz, Klimaanpassung und Infrastruktur dauerhaft zu finanzieren", heißt es in dem Positionspapier. "Das ist eine Generationenaufgabe. Aus dem laufenden Bundeshaushalt sind die Summen weder kurz- noch mittelfristig aufzubringen." Notwendig sei eine Verfassungsänderung und "damit ein Schulterschluss zwischen Regierung, der CDU/CSU-Opposition und den Ländern". Konkret schlägt der Verband vor: Die Schuldenbremse im Grundgesetz bleibt bestehen, wird aber modifiziert. "Sie gilt zukünftig nicht für Investitionen in Klimaschutz, Klimaanpassung und Infrastruktur."

Eine Nutzung für allgemeine Haushalte solle ausgeschlossen sein. Darüber hinaus solle es "ein Moratorium für alle neuen Leistungsgesetze in dieser Legislaturperiode" geben. Die Kindergrundsicherung solle ausgesetzt werden, um ein "neues, unbürokratisches Verfahren" zu finden. Die Länder sollen außerdem den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule befristet aufheben dürfen, wenn sie den Anspruch nicht erfüllen können.

"Die Vereinbarung wird schnell abgeschlossen und in der ersten Jahreshälfte 2024 umgesetzt, um die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten", forderte der Kommunalverband.


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