Streit um Burgpassage geht weiter: Jetzt klagt Tchibo auf Schadensersatz

Außerdem fordert das Unternehmen die Wiedereröffnung der Kundentoilette und Bemühungen des Inhabers, die leerstehenden Läden neu zu vermieten.

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Tchibo seien Umsätze entgangen, da der Einkaufscenter-Charakter der Passage nicht mehr gegeben ist. Archivbild
Tchibo seien Umsätze entgangen, da der Einkaufscenter-Charakter der Passage nicht mehr gegeben ist. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Erst gestern hatte das Oberlandesgericht Braunschweig ein Urteil bestätigt, dass dem Besitzer der Burgpassage untersagt, diese bis zum Auslaufen des Mietvertrages mit der dortigen Tchibo-Filiale abzureißen oder den Durchgang zu versperren (regionalHeute.de berichtete). Am heutigen Freitag teilt nun das Landgericht Braunschweig mit, dass die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Kaffeeröster und der Immobiliengesellschaft in die nächste Runde geht. Demnach kommt es am kommenden Mittwoch zu einer Verhandlung über eine von Tchibo eingereichte Feststellungs- und Schadensersatzklage.


Mit der Feststellungsklage möchte die Handelskette Tchibo, die bereits seit 1982 in der Burgpassage ein Kaffee- und Ladengeschäft betreibt, erreichen, dass die Eigentümerin des Einkaufszentrums bis zum Ende des Mietverhältnisses am 31. März 2023 Vermietungsbemühungen für die weiteren Ladengeschäfte unternimmt und den Betrieb der öffentlichen Toiletten- und Sanitäranlagen und des Aufzuges wiederaufnimmt.

Tchibo fordert 126.765,77 Euro


Darüber hinaus verlangt Tchibo Schadensersatz für entgangenen Gewinn und Werbemaßnahmen, den sie mit insgesamt 126.765,77 Euro beziffert. In Folge der Entmietung, Einstellung des Einkaufcenterbetriebes und Sperrung der Ladenpassage sei ihr im Jahr 2018 ein Gewinn in Höhe von 59.223,66 Euro und im Jahr 2019 in Höhe von 68.701 Euro entgangen.


Zudem fordert das Unternehmen Rückzahlung von zu viel bezahlten Mietzinsen für die Zeit ab Juni 2018 bis heute. Wegen der mit der Einstellung des Centerbetriebs verbundenen Beeinträchtigungen sei die Miete - gestaffelt nach Zeitabschnitten - in Höhe von 40 Prozent, 45 Prozent beziehungsweise 75 Prozent zu mindern.

"Centerbetrieb steht nicht im Mietvertrag"


Die Immobiliengesellschaft, der die Burgpassage gehört, weist die Ansprüche von sich. Laut Landgericht ist sie der Ansicht, zum Weiterbetrieb der Burgpassage bis zum 31. März 2023 nicht verpflichtet zu sein. Dem Mietvertrag der Parteien sei eine derartige Verpflichtung zum Centerbetrieb nicht zu entnehmen. Ebenso wenig sehe man sich verpflichtet, die Kundentoiletten wieder zu öffnen. Der Nichtbetrieb der Passage und die damit verbundenen Folgen seien keine Mietmängel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, die zum Schadensersatz berechtigten. Tchibo könne das Ladengeschäft nach wie vor uneingeschränkt betreiben und sei mangels Mängeln nicht zur Mietminderung berechtigt.


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