Streitthema Blockfahne: 26 Verfahren gegen 21 Personen eingeleitet

Für die Staatsanwaltschaft ist die Sache klar: Es geht um das Zukleben der Überwachungskamera.

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Stein des Anstoßes: Die Überwachungskameras im Stadion. Archivbild
Stein des Anstoßes: Die Überwachungskameras im Stadion. Archivbild | Foto: Frank Vollmer

Braunschweig. Wie kürzlich berichtet, wurde gegen einen Fan von Eintracht Braunschweig ein Strafbefehl wegen Beihilfe zur Sachbeschädigung erlassen, weil er am Hissen einer sogenannten Blockfahne beteiligt war. Dass dies bei weiten kein Einzelfall ist, teilt nun die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit. Im Zusammenhang der Heimspiele der Saison 2019/2020 seien insgesamt 26 Verfahren gegen 21 namentlich bekannte Personen geführt worden. Letztendlich sei es dabei immer um das Zukleben der Stadionkamera gegangen.


"Bereits beim zweiten Heimspiel der Saison 2019/2020 gegen den MSV Duisburg wurde seitens der Ultraszene zu Spielbeginn versucht, eine neu installierte Kamera im Block 9 der Südkurve mittels zwei langer Angelruten abzukleben", berichtet Erster Staatsanwalt Christian Wolters. Hierbei habe sich das Klebematerial bereits beim Aufbringen auf die Kamera gelöst, sodass es zu keiner Funktionsbeeinträchtigung gekommen sei. Das gleiche Verhalten sei auch bei elf weiteren Heimspielen beobachtet und zur Anzeige gebracht worden. Hierbei sei zumindest für die Dauer des Spiels die Kamera in ihrer Funktion beeinträchtigt worden. Im Zusammenhang mit sieben Heimspielen sei es im Nachgang zu 26 Verfahren gegen namentlich bekannte Personen gekommen. An dem gesamten Tatkomplex „Sachbeschädigung Stadionkamera“ hätten sich insgesamt 21 verschiedene Personen beteiligt. Die beiden Haupttäter hätten auf Grund ihrer Vermummung nicht identifiziert werden können.

"Vorhersehbares Mittel zur anschließenden Sachbeschädigung"


Die Sachbeschädigungen an der Kamera hätten nahezu bei jedem Heimspiel stattgefunden. Für die Staatsanwaltschaft ist daher klar, dass in der Gesamtschau das Hissen der Blockfahne durchaus als vorhersehbares Mittel zur anschließenden Sachbeschädigung gesehen werden könne. "Im Zweifel wird ein Gericht dies klären müssen", so Wolters.

Auch die Blau-Gelbe Hilfe hatte in ihrer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass das aktuell bekannt gewordene Verfahren im Zusammenhang mit der von den Fans stark kritisierten Videoüberwachung steht. Offiziell werde die Ausweitung Videoüberwachung hauptsächlich mit dem Derby 2016 begründet. Neben Pyrotechnik, welche eher selten im Eintracht-Stadion verwendet werde, sei vor allem ein „A.C.A.B.“ Banner zur Begründung herangezogen worden. "Die Strafverfahren zu diesem Banner wurden schnell eingestellt, da es sich aus juristischer Sicht um eine freie Meinungsäußerung handelt. Im Anschluss wurde versucht, den Betroffenen eine Geldstrafe in Form eines Bußgeldbescheides wegen einer Ordnungswidrigkeit aufzudrücken. Erfreulich ist, dass Mittlerweile auch diese Verfahren eingestellt wurden", so die Blau-Gelbe Hilfe.


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