Streunende Katzen sind nicht zwangsweise „herrenlos“

Die Tierschutzorganisation TASSO warnt davor, Katzen einfach zu behalten.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Auf einmal war sie da, diese süße kleine Katze, die so verloren auf der Terrasse saß und maunzte. Einige Tage und mehrere Leckerlies später ließ sie sich sogar streicheln. Weitere Tage vergingen und sie betrat zum ersten Mal das Haus. Sie sollte nie wieder gehen und eine von diesen Katzen werden, die „einem eben so zugelaufen sind“. Doch fremde Katzen haben in den meisten Fällen eine Familie, die sie vermisst. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Haustierregister betreibt, rät daher dringend davon ab, fremde Katzen einfach zu behalten.



Eine Katze, die plötzlich im Garten auftaucht, ist nicht automatisch auf unsere Hilfe angewiesen. Die meisten Tiere haben ein Zuhause, in dem sie versorgt werden und gehen einfach nur gerne auf Entdeckungstour. Natürlich kann es Ausnahmen geben, entlaufene Wohnungskatzen beispielsweise oder Streunerkatzen, die von Tieren abstammen, die im Verborgenen und ohne Schutz und Zuwendung von uns Menschen leben. Gerade Letztere sind aber häufig sehr scheu und nähern sich einem Menschen kaum an.

Findel-Katze muss gemeldet werden


Sollte eine Katze wirklich Anschluss an eine Familie suchen, ist es wichtig, dass sie in jedem Fall so schnell wie möglich zum Tierarzt gebracht wird, damit überprüft werden kann, ob sie einen Transponder trägt und somit nachweislich einen Halter hat, der sie vermutlich vermisst. „Wer eine fremde Katze an sich nimmt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Fundanzeige beim örtlichen Fundbüro aufzugeben“, sagt TASSO-Rechtsexpertin Ann-Kathrin Fries. Wer dies unterlässt und beispielsweise nur oder noch nicht einmal im örtlichen Tierheim nachfragt, ob eine Katze vermisst wird, verstößt gegen geltendes Recht und macht sich unter Umständen einer Fundunterschlagung nach § 263 des Strafgesetzbuches strafbar.

Tierfreunde sollten daher im ersten Schritt immer versuchen, den eigentlichen Eigentümer der Katze ausfindig zu machen. Beim Tierarzt oder einem Tierheim kann geprüft werden, ob die Katze tätowiert ist oder einen Transponder trägt und in einem Haustierregister angemeldet ist. Im Zweifelsfall sollten die Finder in der TASSO-Notrufzentrale anrufen, wenn sie sich nicht sicher sind, was bei einem Fundfall zu tun ist.


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