Therapie statt Knast: Wenn Straftäter in der Forensischen Psychiatrie landen

Nicht jeder Straftäter kommt nach einer Verurteilung ins Gefängnis. Unter bestimmten Voraussetzungen ordnen Gerichte die Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik an. Doch was bedeutet das genau?

von


Symbolfoto
Symbolfoto | Foto: Pixabay

Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?

Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen

Region. Wenn Gerichte bei schweren Straftaten nicht eine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt, sondern eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen, entstehen in der Öffentlichkeit häufig Fragen: Warum kommt ein Straftäter nicht ins Gefängnis? Was bedeutet eine solche Unterbringung? Wie arbeitet eine forensisch-psychiatrische Klinik und welche besonderen Sicherheitsvorkehrungen gibt es?



Ein Beispiel aus der Region zeigt, warum der Maßregelvollzug immer wieder im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses steht. Anfang Juli ordnete das Landgericht Braunschweig die Unterbringung eines 27-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Mann hatte kurz vor dem Jahreswechsel im Westlichen Ringgebiet einen 70-Jährigen während eines Überfalls mit einer Nagelschere getötet. Die Lebensgefährtin des Opfers erlitt schwerste Verletzungen. Die Entscheidung des Gerichts erfolgte im Rahmen des Maßregelvollzugs. Bei vielen regionalHeute.de-Lesern traf dieses Urteil auf Unverständnis.

Das AWO Psychiatriezentrum Königslutter


Was hinter einer solchen Entscheidung steckt, ist vielen Menschen jedoch nicht bekannt. Auf Anfrage von regionalHeute.de hat das zuständige Niedersächsische Sozialministerium Einblicke in die Arbeit des Maßregelvollzugs gegeben. Eine forensisch-psychiatrische Klinik ist weder ein gewöhnliches Krankenhaus noch ein Gefängnis. Sie verbindet medizinische Behandlung mit einem klaren Sicherheitsauftrag für den Schutz der Bevölkerung.

In Niedersachsen gibt es mehrere Einrichtungen, in denen der Maßregelvollzug umgesetzt wird. Dazu gehören die landeseigenen Standorte des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen in Moringen, Bad Rehburg und Brauel. Daneben übernehmen weitere Fachkliniken im Auftrag des Landes Aufgaben des Maßregelvollzugs. Diese Einrichtungen gehören nicht zum Land Niedersachsen, stehen aber unter der Fachaufsicht des Landes und erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Unterbringung und Behandlung von Straftätern mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen.

In der Region Braunschweig ist das AWO Psychiatriezentrum Königslutter die zuständige Einrichtung für den Maßregelvollzug. Die Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie übernimmt diese Aufgabe im Auftrag des Landes Niedersachsen. Sie ist damit Teil des niedersächsischen Systems der forensischen Versorgung, wird jedoch nicht vom Land selbst betrieben.

Was hinter den gesicherten Türen passiert


Hinter den Mauern der Klinik geht es nicht nur um Sicherheit, sondern vor allem um Behandlung und die Vorbereitung auf ein späteres, straffreies Leben. Die Einrichtungen erfüllen damit einen gesetzlichen Auftrag (§§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches). Die dort untergebrachten Personen leiden überwiegend an schweren psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistigen Behinderungen. Ziel ist es, die Erkrankung zu behandeln und so das Risiko weiterer Straftaten zu minimieren.


Unterbringung wegen psychischer Erkrankung oder Sucht


Eine Unterbringung wegen einer psychischen Erkrankung (nach § 63 StGB) wird angeordnet, wenn ein Täter zum Tatzeitpunkt schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war – er also aufgrund seiner Krankheit nicht (voll) steuern konnte, was er tut. Voraussetzung ist zudem, dass von der Person weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Anders als eine normale Gefängnisstrafe, die nach einer festgelegten Zeit endet, ist diese Unterbringung grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Der Patient bleibt so lange weggeschlossen, wie er eine Gefahr darstellt – das kann unter Umständen deutlich länger sein als eine reguläre Haftstrafe.

Davon zu unterscheiden ist die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (nach § 64 StGB). Diese richtet sich an Personen, bei denen eine Suchterkrankung direkt zu den Straftaten geführt hat. Durch eine gezielte Suchttherapie soll hier das Rückfallrisiko gesenkt werden.

Strenge bauliche Sicherheitsvorkehrungen


Im Gegensatz zur normalen Allgemeinpsychiatrie herrschen im Maßregelvollzug strenge Sicherheitsstandards. Wie das Ministerium mitteilte, verfügen die Einrichtungen zur Gewährleistung der Sicherheit über spezielle Vorkehrungen. Dazu gehören besonders verstärkte Fenster und Türen, ausbruchshemmende Schließsysteme, hohe Umzäunungen sowie Sicherheits-Schleusen zur Steuerung des Personenverkehrs.

Patienten mit einem besonders hohen Sicherheitsbedarf werden zudem in speziell gesicherten Trakten untergebracht.

Experten-Teams rund um die Uhr


In den Fachkrankenhäusern arbeiten Mediziner, Psychologen, Pflegekräfte, Therapeuten und Techniker in fachübergreifenden Teams zusammen. Um den besonderen Anforderungen der Forensik gerecht zu werden, absolvieren alle Beschäftigten zu Beginn ihrer Tätigkeit eine spezielle Schulung in Rechtsgrundlagen, Deeskalation, Ethik und Sicherheitsstandards, erklärt das Ministerium weiter.

Klar strukturierter Alltag und Therapie


Der Alltag der Untergebrachten ist durchstrukturiert und fest an den therapeutischen Zielen ausgerichtet. Die Patienten nehmen an Psychotherapien, medikamentösen Behandlungen, Sucht- und Sporttherapien sowie an Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen teil. Je nach Behandlungsstand können sie auch schulische oder berufliche Qualifikationen erwerben.

Wie Lockerungen und Entlassungen Schritt für Schritt geprüft werden


Ein zentraler Punkt im Maßregelvollzug ist die Frage, wie mit Erleichterungen im Vollzug und einer eventuellen Entlassung umgegangen wird. Das Sozialministerium erklärt dazu, dass solche Schritte dazu dienen, den Behandlungserfolg schrittweise unter realen Bedingungen zu testen.

Freiheitsbeschränkungen werden dabei nur so lange aufrechterhalten, wie es aus fachlicher Sicht zwingend notwendig ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass Patienten plötzlich frei herumlaufen dürfen. Erleichterungen beginnen vorsichtig – beispielsweise mit begleitetem Hofgang – und werden nur gewährt, wenn die Risikobewertung dies zulässt. Die Erfahrungen aus jeder einzelnen Stufe fließen direkt in die weitere Beurteilung ein.

Auch eine spätere Entlassung wird über Jahre hinweg vorbereitet. Das Ministerium betont, dass dabei genau bewertet wird, ob die erzielten Fortschritte stabil sind und ob verbleibende Risiken durch engmaschige Betreuung und Kontrollen nach der Entlassung aufgefangen werden können.

Die letzte und entscheidende Entscheidung über eine Entlassung liegt jedoch niemals bei der Klinik selbst, sondern immer bei einem Gericht.