Todesgefahr Rauch - Darauf muss man beim Rauchmelder achten

Rauchmelder sind gesetzliche Pflicht! Brennt es, kann Rauch bereits nach wenigen Minuten zu einer tödlichen Vergiftung führen. Gerade im Schlaf bekommt man aber selten mit, dass ein Feuer ausgebrochen ist.

Rauchmelder sind in Niedersachsen Pflicht.
Rauchmelder sind in Niedersachsen Pflicht. | Foto: Anke Donner

Region. Die dramatische Brandserie in Wolfenbüttel führt uns gegenwärtig wieder vor Augen, wie schnell und unverschuldet es im eigenen Zuhause zu einem Feuer kommen kann. Damit bei einem Brand möglichst alle rechtzeitig und unverletzt das Gebäude verlassen können, gibt es in Niedersachsen seit dem 1. Januar 2016 eine Rauchwarnmelder-Pflicht. Doch längst nicht alle dürften die bei sich umgesetzt haben. Und wer überprüft schon regelmäßig deren Funktionstüchtigkeit?



Wie die Experten der Öffentlichen Versicherung Braunschweig auf Anfrage von regionalHeute.de mitteilen, sind Rauchmelder gemäß Niedersächsischer Bauordnung (§ 44 Abs. 5) in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen, als Mindestschutz zu installieren. "Bei mehrstöckigen Gebäuden muss sich ein Rauchmelder auf dem Flur eines jeden Stockwerkes befinden. Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollten jedoch in allen Räumen Rauchmelder angebracht werden – nicht allerdings in Küchen", teilt die Öffentliche mit.

Verantwortung liegt beim Vermieter


In Mietwohnungen ist der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter dafür verantwortlich, dass Rauchmelder in den Wohnungen installiert werden. Für die Betriebsbereitschaft und Pflege der Geräte sind dagegen die Mieter zuständig, es sei denn, der Eigentümer beziehungsweise Vermieter übernimmt diese Verpflichtung vereinbarungsgemäß selbst.

Darauf sollten Sie achten


"Beim Kauf eines Rauchmelders sollte auf das VdS-Prüfzeichen geachtet werden. Das Gütesiegel der Schadenverhütungsinstitution steht für Sicherheit und Qualität. Diese Rauchmelder beginnen bereits ab einem Prozent Rauchdichte Alarm zu schlagen", empfiehlt Mario Klemmer, Experte für Sachversicherungen der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Bei Rauchwarnmeldern, die über eine zusätzliche „Q"-Kennzeichnung verfügen, hält die Batterie bis zu zehn Jahren.

Außerdem sollten Rauchmelder folgende Mindestleistungsmerkmale nach DIN EN 14604 erfüllen:

- Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen
- Mindestens 30 Tage, bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
- Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung
- Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können

Einfache Installation


Rauchwarnmelder lassen sich problemlos, selbst nachträglich ohne großen Aufwand, durch Kleben oder Schrauben anbringen. Da der Brandrauch nach oben steigt, muss der Rauchwarnmelder auf jeden Fall an der Decke, möglichst in der Raummitte, waagerecht angebracht werden. Der Mindestabstand der Melder zu Wänden und Raumteilern sollte mindestens 50 Zentimeter betragen. In größeren Wohneinheiten ist es empfehlenswert, die in den einzelnen Räumen montierten Rauchwarnmelder durch eine Funk- oder Drahtverbindung zusammenzuschalten. In diesem Fall werden bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders auch die akustischen Signale aller anderen Rauchwarnmelder automatisch aktiviert.

600 Todesopfer jährlich - Rauch ist die lautlose Gefahr


Jährlich kommen in Deutschland etwa 600 Menschen durch Brände ums Leben – oft werden sie nachts in den eigenen vier Wänden überrascht. Weitaus gefährlicher als das Feuer ist allerdings der Rauch, der sich extrem schnell und vor allem lautlos im Haus oder in der Wohnung ausbreitet: Er führt bereits nach wenigen Minuten zu einer tödlichen Rauchvergiftung und wird von schlafenden Personen meist nicht bemerkt. Ein Rauchmelder dagegen erkennt die Gefahr frühzeitig und sichert den entscheidenden Vorsprung.

"Im Schlaf funktioniert der Geruchssinn nicht, es ist also lebenswichtig, dass man so schnell wie möglich alarmiert wird, wenn ein Feuer ausbricht", so Mario Klemmer von der Öffentlichen. Zusätzlich zu solch tragischen Todesfällen richten Brände regelmäßig große Sachschäden an: Allein bei der Öffentlichen werden jährlich rund 1.500 Brandschäden gemeldet. Im vergangenen Jahr waren es 1.556 Feuerschäden mit einer Schadensumme von insgesamt 21 Millionen Euro.

"Eine gute Entscheidung also, dass die kleinen Lebensretter für alle Haushalte in Niedersachsen, also für sämtliche Wohnräume, verpflichtend sind", schließt Mario Klemmer.


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