Tornado über Goslar: Flugobjekte irritieren Anwohner

Häufig befinden sich über Goslar tieffliegende Luftfahrzeuge, wie einem unserer Leser aufgefallen ist. regionalHeute.de recherchierte, um was es sich dabei handelt.

von Julia Seidel


Ein Tornado ist in den letzten Tagen über Goslar geflogen.
Ein Tornado ist in den letzten Tagen über Goslar geflogen. | Foto: Bundeswehr

Goslar. Immer wieder kommt es vor, dass laute und verhältnismäßig tieffliegende Luftfahrzeuge über die Stadt Goslar hinwegfliegen. So wunderte sich auch einer unserer Leser über eine dieser Maschinen, die am 2. Juni gegen 16:40 Uhr "in einer immensen Geschwindigkeit" über seine Wohnung flog. Wobei es sich dabei handelt, fragte regionalHeute.de beim Luftfahrtamt der Bundeswehr nach.


So habe die Auswertung des Luftfahrtamtes der Bundeswehr ergeben, dass es sich an diesem Tag um ein Kampfflugzeug der Bundeswehr vom Typ Tornado gehandelt habe. Dieser habe den Bereich Goslar im Rahmen des täglichen Routineflugbetriebs mit Tieffluganteil in einer Höhe von 500 Fuß, was etwa 150 Metern über Grund entspricht, überflogen. Die militärischen Flüge werden durch die fliegenden Verbände der Bundeswehr in eigener Zuständigkeit geplant und seien nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden. So solle dafür gesorgt werden, dass sich die Flugbewegung in niedrigen Höhenverband möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik verteile. Dabei handelt es sich um einen täglichen Übungsflugbetrieb.

Der militärische Flugbetrieb sei grundsätzlich überall in Deutschland zulässig, ebenso wie der militärische Flugbetrieb im niedrigen Höhenband, das heißt in Höhenbereichen unter 2.000 Fuß, was zirka 600 Meter über Grund bedeutet. Dabei sei jedoch eine Mindesthöhe von 1.000 Fuß über Grund einzuhalten. Dies entspricht etwa 300 Meter. Innerhalb eines vom Bundesminister der Verteidigung streng limitierten Kontingents dürfe diese auch unterschritten werden und liege dann bei 500 Fuß, was zirka 150 Meter über Grund entspricht.

Die Mindesthöhe von 2.000 Fuß müsse jedoch beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern eingehalten werden. Zwar werde stets versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen, doch die dicht besiedelte Bundesrepublik setze diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen, so das Luftfahrtamt der Bundeswehr abschließend.



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